Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Restaurant Perle im Bürgerhaus Harheim
In den Schafgärten 21
60437 Frankfurt am Main
Kühltheke / Tresen: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt und die Decke war großflächig mit Fruchtfliegenkot verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Küche: Verunreinigt waren der Spender für Flüssigseife, der Spender für Einmalhandtücher, die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel und der Tischdosenöffner. Die Küchenmaschine war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Herdoberflächen waren mit alten Fett- und Schmutzrückständen verunreinigt. Mehrere Oberflächen von Einrichtungsgegenständen waren ebenfalls mit alten Schmutzrückständen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere unter dem Herdblock stark verunreinigt.
Spülküche: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.
Lagerraum: Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt.
Tiefkühlraum: Der Türgriff war verunreinigt.
Kühlraum 1: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
Kühlraum 2: Das Türblatt und der Türgriff waren verunreinigt. Der Verdampfer, die Wandfliesenfugen sowie teilweise die Wände waren schimmelähnlich verunreinigt.
Personaltoilette: Das Handwaschbecken und die Armatur waren verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.04.2026 größtenteils beseitigt.