1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Betrieb wurde Mäusekot vorgefunden.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem im Tiefkühlschrank unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert wurden.
4) Es wurden Speisen mit Käse aus Kuhmilch als Zutat in Verkehr gebracht, obwohl in der Speisekarte Schafskäse als Zutat angegeben war. Dies stellt eine Verbrauchertäuschung dar.
Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 26.02.2026 (größtenteils)