GLOBUS Handelshof St. Wendel GmbH & Co. KG, Globus Maintal

Industriestr. 6

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 28.02.2024

U. a. waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. In mehreren Betriebsbereichen (Konditorei, Bäckerei und Gastronomie) war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Der Reinigungszustand war in mehreren Betriebsbereichen (u. a. Bäckerei, Käseabteilung, Frischebereich/Molkereiproduke, Salat- und Snackbar, Verkauf, Lagerbereich und Kühlhäusern) unzureichend.

Die festgestellten Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig beseitigt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Bäckerei:
Unter der Kreppelfritteuse lagerten zwei Haarsiebe mit Lebensmittelresten auf einer fettigen Kartonage.

Die festgestellten, weißen Kunststoffkisten, die laut Personal zuvor gereinigt wurden, wiesen stellenweise dunkle Schmutzanhaftungen auf.

Salatbar/Snackbar:
Die elektrische Gemüsereibe war im Reibbereich am Deckel stellenweise dunkel verfärbt.

Der Einstechdorn des stationären Dosenöffners war mit Lebensmittelresten, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten, verunreinigt.

Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Konditorei:
Die Einschubschienen eines vorgefundenen Stikkenwagens waren mit dunklen, schmierigen Lebensmittelresten verunreinigt.

Bäckerei:
Die Stikkenwägen und Einschubbleche waren teilweise mit dunklen bis stellenweise schwarzen Schmutzansammlungen verunreinigt. Ebenso wiesen die Wagenhussen stellenweise Verunreinigungen auf. Diese Mängel wurden wiederholt festgestellt.

Die weißen Kunststoffkisten, in denen bspw. Mehl und weitere Backzutaten gelagert wurden, waren stellenweise mit Lebensmittelresten verunreinigt.

Der Kreppelwagen war im Boden- und Rollenbereich erheblich mit Fettrückständen und Lebensmittelresten verunreinigt.

Auf weißen Kunststoffkisten lagerten zwei Eimer Marmelade. Diese waren im Rand-, Griff- und Deckelbereich mit Lebensmittelresten verunreinigt.

Gastronomie:
Der vordere Bodenbereich der Kühlvitrine mit belegten Brötchen war mit Lebensmittelresten verunreinigt.

Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Bäckerei:
Der Fußboden war mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt.

Käseabteilung:
Die Kühlvitrine war im unteren Bereich unter den Auflageböden, Kühlwaben- und im Bereich der Umluftkühlungsschutzgitter mit augenscheinlicher Schimmelbildung verunreinigt.

Frischebereich/Mopro:
Die Temperaturfühler, die Preisauszeichnungsleisten, die Waben der Umluftkühlung und stellenweise Decken-, Seiten- und Rückwände in folgenden Bereichen waren mit schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt:
Grünländer/Leerdamen, Geramont/Weichkäse, Saint Agur/Weichkäse, Alnatura Mini Mozzarella, Hirtenkäse, Globus Bio Hähnchenschenkel, Vegetarisch/Vegan, Fruchtjo-ghurt/Almighurt, Becel /Magenne /Götterspeise, Frucht Butter Milch, Frischteige, Smoothies, Sahnequark, Alpro.

Salatbar/Snackbar:
Unter dem Standkühlschrank im Eckbereich des Fußbodens wurde eine deutliche Schmutzansammlung festgestellt.

Verkauf:
In folgenden Bereichen wurden unter den Regalen auf dem Fußboden stellenweise erhebliche Schmutzansammlungen sowie Lebensmittelreste festgestellt.
a. Frühstückszubereitungen (JT Nougat Bits, Alnatura Dinkel gepufft)
b. Müsliriegel (Corny)
c. Süßungsmittel (Goldsaft, Ahornsirup)
d. Backzutaten (Zucker, Mehl) und (Kokosflocken, Mandeln)
e. Konserven (Spargel, Wachsbrechbohnen)
f. Dauerwurst.

Verkauf/Tiefkühlung:
Der Randbereich der Tür der Tiefkühlschränke (Eiszubereitung „Bruno Gelato") war mit dunklen Schmutzansammlungen verunreinigt.

Der vordere Randbereich der Gemüse/Kräuter-Kühlschränke war mit Lebensmittelresten, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten, verunreinigt.

Der vordere Randbereich der Kartoffelprodukte-Kühlschränke war mit Lebensmittelresten, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten, verunreinigt.

Lagerbereich EG/Pfandlager:
Der Standkühlschrank (Bereich Sodastreamlager) war im Bodenbereich erheblich mit stellenweise schwarzer, augenscheinlicher Schimmelbildung verunreinigt.

Kühlhaus Obst/Gemüse:
Die Decke im Bereich der Leuchtstoffröhre war mit dunklen, augenscheinlichen Schimmelanhaftungen verunreinigt.

Kühlhaus MoPro:
Die Decke im Bereich der Leuchtstoffröhre/Auslassklappe war mit dunklen, augenscheinlichen Schimmelanhaftungen verunreinigt.

Die festgestellten Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig beseitigt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. la VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. 1 Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 19.12.2024

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