Konak Restaurant

Radilostraße 34

60489 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 08.05.2025

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.

Küche: Der Kühlschrank war verunreinigt. Der Tischventilator war verunreinigt. Der Wasserkocher war verunreinigt. Am Handwaschbecken (Doppelspüle) fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Armatur der Doppelspüle war verunreinigt. Die Wand war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Spülkorb war verunreinigt. Kühlschrank links: Die Türdichtung war verunreinigt. Kühlschrank links: Das Ventilatorschutzgitter war verunreinigt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Verschimmelte Tomaten - Kühlschrank, verschimmelter Spitzkohl). Der Spitzkohl wurde unter dem Backofen mit warmer Umgebungstemperatur gelagert. Die Kohlköpfe waren unter der Folie deutlich mit Kondenswasser behaftet. Der Innenraum des rechten Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert und eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (Gastrobehälter mit Soße). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (verschimmelte Lebensmittel). Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut (Geflügelfleisch, gemessene Temperatur + 12.9 °C). Das Schneidebrett war verunreinigt. Die Einsatzscheiben der Gemüsereibe waren verunreinigt. Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Die Regale waren mit Kartonagen ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen. Die Einrichtung war stark verfettet. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln benutzt wurden, waren verunreinigt (Gewürze; Kohlköpfe). Der Backofen war verunreinigt. Ein verunreinigter Putzeimer stand direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Behälter für die Aufbewahrung von Teiglingen waren beschädigt. Der Unterbau des Backofens war verunreinigt. Es wurde eine Kartonage als Ablage für Kochutensilien benutzt. Aufsatzkühlung: Es wurde eine verunreinigte Schöpfkelle vom Vortag in der Soße vorgefunden. Das Lüftungsrohr war verfettet.

Theke / Vorbereitung: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Die Ver-/Entsorgungsleitungen/Rohre waren verunreinigt. Der Grill war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Unterbau der Einrichtung/Gasherd war verunreinigt (Lebensmittel vom Vortag (Pommes Frites) lagen im Unterbau). Die Fritteuse und der Korb waren verunreinigt (Pommes Frites vom Vortag lagen in der Fritteuse). Der Kontaktgrill war verunreinigt. In einer verunreinigten Styroporbox wurden Fladenbrot, Stofftücher, Kartonagen und Plastikbeutel aufbewahrt. Das Schneidebrett war beschädigt. Der Dönergrill war verunreinigt. Das elektrische Dönermesser war verunreinigt. Die heiße Theke war verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (geschnittener Salat, gemessene Temperatur + 15.0 °C). Der Unterbau der Kühltheke war verunreinigt.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel (Wasserflaschen) aufbewahrt bzw. gelagert. Im Vorraum der Personaltoilette wurde Reinigungsgerät aufbewahrt bzw. gelagert, das in Räumen verwendet wird, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. Diese waren zudem stark verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Bei der Nachkontrolle am 16.05.2025 waren die Mängel teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 16.06.2025

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