Beanstandete Hygieneproben – somit nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel § 3 LMHV.
Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nachweislich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 a) (VO (EG) Nr. 852/2004)
Maßnahmen die bereits getroffen wurden:
Entsorgung aller Schneidebretter, Reinigung und Desinfektion aller Arbeitsflächen.