Hotel Weyrich

Limesstraße

64720 Michelstadt

Verstoß festgestellt am 11.05.2025

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Küche

• Der Fußboden war verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Auch der Bodenablauf sowie der Innenraum des Backofens wiesen Produkt- und Fettrückstände auf. Die Wände waren teilweise im Bereich der Arbeitstische, des Spülbereichs und der Fritteusen verschmutzt. Ebenso war die Innendecke des Mikrowellengeräts sowie der Abfallbehälter verunreinigt.
Die Dunstabzugshaube war verschmutzt, im Abzugsbereich hingen Spinnweben. Auch an der Decke befanden sich Spinnweben.
Das Spülbecken war stark mit Altschmutz verunreinigt. Am Becken stand ein Duschgel; daneben lagen ein Topfdrahtschwamm sowie ein gelber muffig riechender Topfschwamm, letzterer war ebenfalls stark mit Altschmutz behaftet.
Für die Reinigung wurde ein beschädigter und nicht mehr funktionsfähiger Besen verwendet.
Die Haubenspülmaschine war defekt.
• Bei mehreren Steckdosen fehlten die Abdeckungen, sodass die Elektroinstallationen sichtbar waren und eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden demnach nicht vermieden.
• Am offenen Fenster war kein leicht entfernbares Insektengitter vorhanden, das eine regelmäßige Reinigung ermöglicht hätte.
• Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt und die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
• Mehrere Gegenstände, wie z.B. Schöpfkellen, Schaumkellen, Dosen die mit Lebensmittel in Berührung kommen wie z.B. die Zuckerdose, waren verunreinigt.

Behoben am 14.05.2025

Lagerbereich

• Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Auch die Regale waren verschmutzt. Im Lagerbereich war der Wandputz in der hinteren Ecke stellenweise beschädigt.

Behoben am 14.05.2025

Theke / Tresen

• Der Innenraum des Getränkekühltresens, einschließlich der Schublade und Ablagegitter, war mit schimmelähnlichen Sporen verunreinigt. Auch der Deckel eines Glases wies solche Verunreinigungen auf. Das Lüftungsgitter des Kühlgeräts war ebenfalls verschmutzt. Die Gläserspülmaschine war defekt. Der Ablauf der Tropfmulde am Schanktisch war verunreinigt. Zudem waren das Handwaschbecken und der Ausguss stark verschmutzt.
• Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt.

Behoben am 14.05.2025

Kühlhaus

• Der Fußboden war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter, der Verdampfer selbst, die Decke im Bereich davor sowie die Wände und ein Regal wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf.
• Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert und in Verkehr gebracht. Eine stark verschmutzte, mit schimmelähnlichen, dicken Belägen überzogene grüne Obst- und Gemüsekiste stand direkt auf dem verschmutzten Boden. Darin befanden sich Zwiebeln, Kartoffeln und Karotten, die ebenfalls mit weißlichen schimmelähnlichen Belägen behaftet waren. In einem Regal, das ebenfalls stark verschimmelt war, lag ein Gastroblech mit diversen Saucen in Plastikdosierflaschen. Alle Deckel dieser Flaschen wiesen schimmelähnliche Rückstände auf. Im selben Regal wurde zudem ein Produkt (Kloßteig für rohe Klöße) mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.01.2025 gefunden. Im Kühlhaus befand sich ein Servierwagen, der stark mit schimmelähnlichen Belägen besetzt war.

Behoben am 14.05.2025

Tiefkühlhaus

• Der Verdampfer war stark vereist, wobei die Vereisung bis auf den Boden reichte.
• Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln wie z.B. mehrere Steaks war Frostbrand zu erkennen.
• Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.

Behoben am 14.05.2025

• Aufgrund der vorgefundenen Mängel wurde im Betrieb das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.
• Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 um 13:45 Uhr wurde ein Teil der hygienischen Mängel behoben, sodass die Zubereitung von Lebensmittel wieder genehmigt wurde.
• Bei der Nachkontrolle am 14.05.2025 waren die im Kontrollbericht vom 11.05.2025 aufgeführten Mängel zwar behoben, jedoch lagen weiterhin hygienische Mängel vor, die bereits in früheren Kontrollen beanstandet worden waren und somit nicht dauerhaft abgestellt wurden.
• Der Nachweis über die Beseitigung der am 14.05.2025 noch bestehenden Mängel wurde meiner Behörde am 18.05.2025 vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt waren alle aufgeführten Mängel behoben.

• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2a (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 i.V.m. Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (VO (EG) Nr. 852/2004)
• § 12 LFGB i.V.m. § 3 LMHV (LFGB)
• Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5 (VO (EG) Nr. 178/2002)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• § 3 S. 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 17.06.2025

Odenwaldkreis

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