Bäckerei Zinkand

Elmer Landstr. 51

36381 Schlüchtern

Verstoß festgestellt am 05.11.2024

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden Rohstoffe und Zutaten bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Backstube:

Die Teigausrollmaschine war verunreinigt.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Lagerbereich:

Hier wurden u. a. Gartengeräte, Werkzeuge, Düngemittel und diverse Flaschen und Kanister mit Flüssigkeiten aufbewahrt. Zeitgleich lagerten Mehlsäcke, zum Teil unmittelbar direkt neben Schaufeln und Spaten, und ein geöffneter Sack Zucker in diesem Bereich.

Es wurden unverpackte Lebensmittel (Käsekuchen) in der Tiefkühltruhe offen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen, denn die Dichtung des Tiefkühlschranks war augenscheinlich verschimmelt. Die abstrahlende Wärme des Käsekuchens sorgte dafür, dass Kondenswasser vom Deckel auf das offene Produkt tropfte.

Im Betrieb war in den nachfolgenden Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Backstube:

Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Die Wände waren mit braunen Belägen verunreinigt.

Die Decke war mit braunen Belägen verunreinigt.

Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Ein Großteil der Greifflächen an Schranktüren, Vorratsbehälter die mit Backzutaten gefüllt waren, Kühlschranktüren, Schüsseln waren mit anhaftenden, angetrockneten, krustigen Belägen verschmutzt.

Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Teigkarten, Schere, Messer, Tüllen usw.) unter unhygienischen Bedingungen (verschmutzte Wanne) aufbewahrt.

Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt.

Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.

Die Tiefkühltruhe war im Bereich der Deckeldichtung schimmelähnlich verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 29.11.2024 waren die Mängel großteils, aber noch nicht vollständig behoben.

Zu Nr. 1)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 4)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 17.12.2024

Main-Kinzig-Kreis

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