REWE Markt GmbH

Europa-Allee 118

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 13.05.2025

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Backshop wurde mit sofortiger Wirkung gesperrt und das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Räume waren zum Teil so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Anlieferungsbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lagerraum: Das Leergutlaufband und der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Reinigungsgerät war erheblich verunreinigt.

3.16.01TK Kühlraum: Verunreinigt waren der Streifenvorhang, ein Behälter und die Transportrollis. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden Kisten mit unverpackten Lebensmittel (Backwaren) unabgedeckt in den Regalen sowie auch auf dem Fußboden gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Backshop: Die Backöfen waren verunreinigt. Der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, wies Schmierspuren und Kot von Schadnagern auf. Auch im Backwarenregal, vor allem auf den Oberflächen und Unterbauten, wurden entsprechende Verunreinigungen festgestellt. Zudem war das Gärfach der Backöfen mit Schadnagerkot kontaminiert. Aus diesem Grund wurde der Backshop mit sofortiger Wirkung gesperrt und das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke-Verkauf Käse Wurst Fleisch: Die Trennscheiben/Spritzschutz an den Handwaschbecken waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Im Kühltresen wurde Frischgeflügelfleisch neben anderen, unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln ohne eine geeignete Trennscheibe zum Verkauf bereitgehalten. Eine Kontaminationsgefahr anderer in unmittelbarer Nähe gelagerter Lebensmittel war somit nicht ausgeschlossen (die vorhandene Trennscheibe war nicht ausreichend). Zudem wurde Fleisch derart aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Heiße Theke: Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Leberkäse, gemessene Temperatur + 49.8 °C).

Vorbereitung/Fleisch: Der Kombidämpfer und der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitung Obst-Gemüse-Salate: Der Vakuumierer und die Schranktür waren verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Für das Handwaschbecken fehlte außerdem die Warmwasserzufuhr.

Verkaufsraum: Die SB-Speiseeistruhe war verunreinigt und die Regale waren zum Teil mit Schadnagerkot verunreinigt; Mäusekot befand sich im Regal unmittelbar an vorverpackten Brezeln sowie vorverpackten Nudeln. Die SB-Tiefkühleinrichtung war außerdem stark vereist (Bereich Speiseeis). In der verunreinigten Kühlinsel wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (‚Mixed Collection (Sushi)‘, gemessene Temperatur + 9.6 °C). In der SB-Tiefkühltruhe wurden ebenfalls Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (‚Snickers Ice Cream‘, gemessene Temperatur - 8.3 °C).

Getränkemarkt: Das Regal war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Leergutraum: Das Leergutband und der Leergutautomat waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 14.05.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt und der Backshop wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 03.07.2025

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