Theke / Tresen: Ein Mäusebefall wurde festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Der Fußboden war vor allem in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Zudem fehlte ein Handwaschbecken. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt waren das Mikrowellengerät, die Aufschnittmaschine, die Türdichtung des Kühltisches sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes, die Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt, und der Innenraum des Getränkekühltresens zeigte ebenfalls Verschmutzungen. Auch die Beleuchtungen, insbesondere die Lampenschirme, waren verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen waren ebenfalls betroffen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Spüleinrichtung, bestehend aus Spülbecken, Überlaufrohr und Unterspülrohr, war mit alten Rückständen verunreinigt. Zudem waren die Fußbodenfugen durch dunkle Ablagerungen verschmutzt. Der Teigkneter war verunreinigt, unter anderem mit Mäusekot. Ein Mäusebefall wurde festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie an einer toten Maus auf dem Boden. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten sowohl Mittel zum Händewaschen als auch zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher im Spender. Außerdem wurde Straßenkleidung, darunter Fußballtrikots, offen im Raum aufbewahrt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Hausflur - Personaltoilette Damen / Herren: Das Toilettenbecken sowie der Toilettendeckel waren verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen sowie hygienischen Händetrocknen, wie zum Beispiel Flüssigseife im Spender und Einmalpapierhandtücher im Spender.
Keller - Getränkelager 1: Der Fußboden sowie die Fensterbank waren verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall entdeckt, der sich unter anderem durch Mäusekot auf Europaletten und Regalbrettern zeigte.
Keller - Getränkelager 2: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.
Keller – Lagerraum: Die Fasskühlbox wies Verunreinigungen an der Türdichtung, am Ventilatorschutzgitter sowie im Innenraum selbst auf. Auch der Fußboden war verunreinigt. Ein Mäusebefall wurde nachgewiesen, erkennbar unter anderem an Mäusekot auf dem Boden, in der Nähe einer Flasche Havanna Rum sowie vor einem Sack Mehl. Dadurch bestand eine Kontaminationsgefahr für die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Zusätzlich wurden verdorbene Lebensmittel wie verschimmelte Zitronen festgestellt, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind. Aufgrund des starken Verschmutzungsgrades war eine gründliche Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen dringend erforderlich, um den hygienischen Zustand zu verbessern und die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 27.05.2025 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.