'Eat 'n' Art'

Marbachweg 357

60320 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 22.05.2025

Betriebsstätte (allgemein): Der Betrieb befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Räume ‚Theke/Tresen‘, ‚Küche‘, ‚Umkleidebereich‘, ‚Personaltoilette‘ und ‚Lager/Flur‘ waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein akuter Schadnagerbefall (Mäusekot) in der gesamten Betriebsstätte festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Salz- und Pfefferstreuer, teilweise die Wände, mehrere Steckdosen, die Kühltheke sowie der Unterbauschrank des Doppelspülbeckens. Ebenso war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Verunreinigt waren außerdem die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und sowohl die Wände als auch die Einrichtungen wiesen teilweise Spinnengewebe auf. Die Geschirrspülmaschine selbst war schimmelähnlich verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, sodass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot in den Einrichtungen sowie auf dem Fußboden. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Verunreinigt waren mehrere Regale, mehrere Pfannen, die Backöfen sowie der Innenraum des Kühlschrankes der Kühl- und Gefrierkombination. Ebenso waren mehrere Bäckerkisten, teilweise die Wände, die Tür sowie mehrere Steckdosen und Lichtschalter verschmutzt. Die Dichtung des Kühlschrankes der Kühl- und Gefrierkombination wies ebenfalls Verunreinigungen auf, ebenso wie die Fensterrahmen, die Geschirrspülbrause und ein Mikrowellengerät. Der Kühltisch, der Stabmixer, der rote Einkaufskorb und der Stikkenwagen waren ebenfalls verunreinigt. Zudem waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine sowie das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens verschmutzt. Auch die Küchenmaschine zeigte Verunreinigungen, und die Dunstabzugsanlage war stellenweise mit dunklen Fettrückständen behaftet. Der Auslass der Sprühsahne war mit alten Sahneresten verklebt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Die Fritteusen sowie deren umliegender Bereich waren ebenfalls verunreinigt. Der Kühltisch (außer Betrieb) war verunreinigt und wies einen artfremden Geruch auf. In einem verunreinigten Behälter wurde sauberes Geschirr gelagert. Der Rezeptordner und die Auffangschale des Grills waren stark verschmutzt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt, ebenso der Arbeitstisch und das Vakuumiergerät. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren, darunter Backwaren. Das Blech unterhalb der Kochgruppe war nicht ordnungsgemäß befestigt, wodurch sich darunter Wasser staute, das einen übel riechenden Geruch aufwies. Zudem wurden Coca-Cola- und Wasserflaschen zweckentfremdet zur Aufbewahrung von Saucen verwendet. Mehrere Gastronorm-Behälter wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl sie noch nicht vollständig abgetrocknet waren, was das mikrobiologische Wachstum begünstigte. Gleiches galt für weitere Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, die ebenfalls ineinander gestellt wurden, bevor sie vollständig getrocknet waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot im Kochtopf. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Umkleidebereich: Mangelhaft war die Ordnung und Struktur des Raums. Verunreinigt waren der Fußboden und der Kühlschrank. Die Tür des Toilettenvorraums war nicht geschlossen. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt waren das Toilettenbecken, der Fußboden, der Heizkörper, teilweise die Wände, das Handwaschbecken sowie der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken. Die Wände waren dabei teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem durch Mäusekot im Putzeimer. Aufgrund dieser Umstände waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / Flur: Verunreinigt waren das Regal, die Küchenmaschine und die Tür. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot im KitchenAid-Kessel. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

UG – Kühlraum: Verunreinigt waren das Regal, die Beleuchtung und die Tür. Schimmelähnlich verunreinigt waren der Verdampfer und der Türrahmen. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert. Außerdem wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt.

UG – Getränkelager: Verunreinigt waren der Fußboden und der Fasskühler. Schimmelähnlich verunreinigt war das Kühlaggregat des Fasskühlers. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot auf dem Heizungsgerät und auf dem Fußboden. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

UG – Lagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 30.05.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 02.07.2025

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