Zam Zam Halal Supermarkt

Kaiserstraße 74

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 07.10.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.

Verkaufsraum (Warenregale): Die Verkaufsregale waren stellenweise sehr stark durch Mäusespuren (Kot, Urin und Fraßspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (es wurden vermehrt vorverpackte Lebensmittel mit Fraßspuren durch Mäuse festgestellt). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verunreinigt, insbesondere durch Mäusespuren (Kot, Urin und Fraßspuren). Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die Wände waren, hinter dem Obst / Gemüse Regal, verunreinigt. Es wurde ein Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Das SB-Kühlregal war unter den Einlegeböden und im Ablaufrinnenbereich stark schimmelartig verunreinigt.

Verkaufsraum (Bäckereiverkauf): Die Unterschränke waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (es wurden vorverpackte Lebensmittel (Backwaren) mit Fraßspuren durch Mäuse festgestellt). Das Backwarenverkaufsregal war mit Mäusekot verunreinigt.

Metzgereiverkaufstheke: Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Unterschrank war verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (das Hackfleisch betrug +12,9°C). Es wurde ein Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt. Die Decke war verunreinigt (Fliegenkot). Die Knochenbandsäge war angerostet. Das Schneidebrett war beschädigt/rissig, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel (Rindfleisch nicht in Kühlung) wurde überschritten (+10,1°C). Es waren einige Messer in einen Spalt der Arbeitsplatte gesteckt, der nicht angemessen gereinigt werden konnte, so dass eine Kontamination der Lebensmittel, die mit diesen Messern geschnitten werden, nicht sicher ausgeschlossen war. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Mischdüse der Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt.

Lagerbereich Metzgerei: Das Regal war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Die Treppe war verunreinigt.

Kühlraum Metzgerei: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Der Verdampfer war vereist.

Kleiner Lagerraum: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt, u. a. vermehrt mit Mäusespuren (Kot und Urin). Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (an Lebensmittelverpackungen, u.a. Pistazien, wurden Fraßspuren festgestellt).

Lagerraum (Kühlsystem): Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

Lagerbereich im Hof: Der Abfallsammelplatz war nicht so konzipiert und geführt, dass dieser sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.

Backstube: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot und Urin). Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet. Der Arbeitstisch war mit verunreinigter Frischhaltefolie umwickelt. Die untere Ablage des Arbeitstisches war verunreinigt und mit einem muffigem Textiltuch ausgelegt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Desinfektionsmittelspender war verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft (Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich). Es wurden Lebensmittel (Mehl) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umgefüllt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (mehrere Säcke Mehl wiesen Fraßspuren durch Schadnager auf). Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Es wurde ein Aufkommen an Fluginsekten festgestellt.

Kühlraum Gemüse (Zugang über Hinterhof): Der Fußboden war stark verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot und Urin). Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Sämtliche Regale waren verunreinigt. Der Verdampfer (augenscheinlich außer Betrieb) war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum Getränke (Keller): Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft (Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich).

Personaltoilette 1.OG: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 16.10.2024 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.11.2024

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