Ong Tao Vegan

Friedberger Anlage 14

60316 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 02.09.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Das Lüftungsgitter des Getränkekühltresens war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Abflussgitter/sieb des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verkalkt.

Getränkelager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Deckenlüfter war verunreinigt. Die Fasskühlbox war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt.

Servicestation: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Küche: Die Türdichtungen der Kühltische waren verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot auf der Arbeitsfläche, Mäusekot in der Unterbaueinrichtung für Lebensmittelbehälter (GN-Behälter), Mäusekot auf dem Deckel der Kunststoffbox für Lebensmittel, Mäusekot auf Tellern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Schneidebretter waren verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Gitterroste im Kühltisch waren verunreinigt. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Die Fritteusen waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.

Lagerbereich vor Kühlraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Lagerbereich – Kühlraum: Die Türdichtung war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Kontaminationsgefahr). Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u.a auf Tellern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette Damen / Herren: Das Handwaschbecken war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.

Umkleide mit Schlafzimmer: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 06.09.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 16.10.2024

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