Restaurant Indigo

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Verstoß festgestellt am 08.12.2022

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellten.

An der Theke/Tresen sowie in der Küche wurde Mäusebefall (Mäusekot) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine Betriebsschließung wurde vorgenommen. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Mehrere Brotkörbe waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Lammgulasch sowie tomatisierte Saucen wurden in stark verschmutzten Behältern unabgedeckt in stark verunreinigten Kühltischen zur Abgabe bereitgehalten.

Die Mängel waren bei der Nachkontrolle weitgehend behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 31.01.2023

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