Art der Beanstandung / Produktname
Vorbereitungsküche: Der Gemüseschneider (u. a. für Speisezwiebeln) war stark verunreinigt. Die Klingen der Schneidefläche waren zum Teil ausgebrochen. Die Salatschleuder war am Zahnrad verunreinigt. Das Metallregal für Bedarfsgegenstände war verunreinigt. Diverse Bedarfsgegenstände waren im Metallregal verunreinigt (u. a. Metallschaufel, Dosenöffner).
Kühlhaus: Der Wandbereich um den Verdampfer war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die befüllten Lebensmittelbehälter (u.a. Burgersaucen) waren an den Auslassdüsen verunreinigt.
Spülküche: Die blauen Backhandschuhe waren verunreinigt. Die Ablagefläche unterhalb der Spüle war verunreinigt. Der Spülkorb war mit schwarzen Ablagerungen und die Spülbrause mit braunen Ablagerungen verunreinigt.
Verkauf: Der Bereich hinter dem Heizkörper war sehr stark mit Spinnengeweben verunreinigt.
Küche: Tiefkühltruhen: Die Randbereiche der Griffe sowie die Lüftungsgitter waren verunreinigt. Grill: Der Bereich unterhalb des Grills war mit Fettrückständen stark verunreinigt. Dunstabzugsanlage: Die Filter (Flame Guard) und das Außengehäuse der Anlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. An den unteren Rändern bildeten sich Tropfen. Fritteuse: Der obere Randbereich war mit schwarzen Ablagerungen stark verunreinigt. Der Fußboden war so stark mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt, dass eine Grundreinigung notwendig war. Saladette: Die gesamte Saladette war von innen und von außen verunreinigt. Die Saucendispenser wurden in einem verschmutzten Behältnis aufbewahrt, in dem ein verunreinigtes Papierhandtuch lag. Die Transporttaschen für den Lieferservice waren von innen verunreinigt. Die Eismaschine (außer Betrieb) war unterhalb der Auslassdüse verunreinigt.
Bestellannahmebereich/Kühlschrank/Tiefkühlschrank: Die Scharnierbereiche des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Einleggitter des Kühlschrankes waren mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Das Lüftungsgitter im Kühlschrank war stark mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt.
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 07.12.2022 waren die Mängel größtenteils behoben.
Rechtsgrundlage
§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004