© Freepik - Freepik.com 28.04.2023 Ihr gutes Recht Immobilienmaklerkunden aufgepasst bei Reservierungsgebühren! Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es Immobilienmaklern nicht gestattet, eine Reservierungsgebühr, die auch dann anfallen soll, wenn der Immobilienkauf nicht zustande kommt, einzubehal
© lotharnahler - stock.adobe.com 17.03.2023 Ihr gutes Recht Verbraucher aufgepasst bei Briefkastenwerbung Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München gilt der Hinweis auf dem Briefkasten „Bitte keine Werbung“ gleichzeitig als Aufforderung, diese nicht im Hausflur abzulegen.
© Gerd Altmann - Pixabay.com 17.02.2023 Ihr gutes Recht Achtung bei Werbung mit fingierter BGH-Rechtsprechung Ist es gestattet, mit einer angeblichen Aussage des Bundesgerichtshofs (BGH) über die vermeintliche Nutzlosigkeit der meisten Patientenverfügungen für seinen Onlineservice zu werben?
© Mohdizzuanbinroslan - Freepik.com 27.01.2023 Ihr gutes Recht Wieder heißt es: Achtung bei der Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ist eine Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ ohne weitere Erläuterung dieses Begriffs wegen Irreführung zu unterlassen.
© Freepik - Freepik.com 02.12.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Streichpreisen und Rabattkästchen! Augen auf beim Schnäppchenkauf! Es ist einem Betreiber einer Online-Vergleichs-und -Verkaufsplattform untersagt, mit Streichpreisen und Rabattkästchen zu werben. Diese Werbung sei irreführend.
© Igorkoter - Freepik.com 04.11.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Preiserhöhungen der Energieversorger Die Preiserhöhung eines Energieversorgers ist rechtzeitig anzukündigen. Außerdem sind die vor und nach der Preiserhöhung geltenden Preise nach den einzelnen Preisbestandteilen aufzuschlüsseln.
© Biancoblue - Freepik.com 15.09.2022 Hotelvermittlungsportale Irreführung durch angebliche Angebotsverknappung Viele Hotelvermittlungsportale nutzen routinemäßig Hinweise auf eine angeblich nur noch geringe Verfügbarkeit von Hotelzimmern. Was tun bei irreführenden Geschäftspraktiken und was sagen die Gerichte?
© Syda_Productions - Freepik.com 01.09.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Kauf sperriger Waren! Ein Verkäufer sperriger Waren muss zur Mängelbehebung zum Käufer fahren. Der Verbraucher muss die sperrigen Waren nicht mehr – und das ist neu – zum Verkäufer zurücksenden.