© pixel-shot.com - magnific 22.05.2026 Ihr gutes Recht Aufgepasst und genau hingeschaut bei Preisreduzierungen! Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW hin entschieden, dass ein Anbieter von Lifestyle-Produkten nicht mit irreführenden Preisnachlässen werben darf.
© crizzystudio - Stock.adobe.com 27.02.2026 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Werbung von Versicherungsmaklern Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden, dass sich ein Versicherungsmakler nicht als „unabhängig“ bezeichnen darf, wenn er auf Provisionsbasis arbeitet.
© AntonioDiaz - Stock.adobe.com 30.01.2026 Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Parken auf privaten Parkplätzen! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Autos auf privaten Parkplätzen auch dann abgeschleppt werden dürfen, wenn zwar ein Parkschein gelöst wurde, die Buchungszeit jedoch abgelaufen ist.
© Creative Cat Studio - Stock.adobe.com 19.12.2025 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Einführung von Werbung durch Video-Streamingdienste! Es war nicht zulässig, dass der Video-Streamingdienst Amazon Prime im Frühjahr 2024 Werbung in Filmen und Serien eingeführt hat.
© Geber86 - Stock.adobe.com 21.11.2025 Ihr gutes Recht Schauen Sie bei Mitteilungen von Energieversorgern zu Preisänderungen genau hin! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Preiserhöhungen an Kundinnen und Kunden besonders transparent und hinreichend verständlich kommuniziert sein müssen.
© domarko - Stock.adobe.com 12.09.2025 Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Verzehr von Früchtemüslis Das Landgericht (LG) Lübeck hat entschieden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verzehr eines Früchtemüslis mit dem Vorhandensein von Obstkernen oder Kernteilen rechnen müssen.
© presdimsen - freepik 15.08.2025 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei der Nutzung von Waschstraßen! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Verriegelung des Tankdeckels bei der Nutzung einer Waschanlage geurteilt.
© teamjackson - stock.adobe.com 25.07.2025 Ihr gutes Recht Nutzer von Onlinedating-Portalen aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass AGB-Klauseln von Onlinedating-Portalbetreibern, die eine automatische Vertragsverlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung vorsehen, unwirksam sind.