© User4894991 - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Kunden und Anbieter aufgepasst: Widerruf von Haustür-Handwerkerverträgen Ein Handwerker bekommt nach Widerruf eines an der Haustür geschlossenen Vertrages keinen Wertersatz für geleistete Arbeiten, wenn er den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat
© Katemangostar - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Mobilfunkkunden aufgepasst bei Preiserhöhungen! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist es einem Mobilfunkunternehmen untersagt, Preiserhöhungen einseitig und ohne Widerspruchsrecht vorzunehmen.
© User18526052 - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Mobilfunkkunden aufgepasst! Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) darf das „Nicht- telefonieren“ auch keine Handy-Kosten verursachen.
© Rcphotostock - Freepik.com 15.08.2022 Ihr gutes Recht Messebesucher aufgepasst bei Kaufverträgen Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs steht dem Käufer einer Einbauküche, die auf einer Verkaufsmesse erworben wird, kein Widerrufsrecht des Kaufvertrages zu.
© Our-Team - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Smartphonebesitzer aufgepasst! - Anspruch bei Nutzungsausfall Nach einem Berufungsurteil des Landgerichts Hagen besteht kein Nutzungsausfallanspruch, wenn der Nutzungsausfall eines Smartphones aufgrund eines Defekts des Gerätes entsteht.
© Freepik - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Pkw-Besitzer aufgepasst in der Werkstatt! Nach einem Urteil besteht keine Verpflichtung der Automobilhersteller, unabhängigen Marktteilnehmern Reparatur- und Wartungsinformationen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
© Muravev - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Netflix-Kunden aufgepasst bei Preisänderungsklauseln Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin ist es dem Streamingdienst Netflix verwehrt, eine einseitige Preisänderungsklausel in ihren Abo-Verträgen in der gegenwärtigen Form zu verwenden.
© Olmax - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht - spezial Musterfeststellungsklage gegen Energiediscounter Die Antworten zum juristischen Vorgehen gegen den umstrittenen Billiganbieter „Stromio“ gibt der Chef der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt.