© Syda_Productions - Freepik.com 01.09.2022 Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Kauf sperriger Waren! Ein Verkäufer sperriger Waren muss zur Mängelbehebung zum Käufer fahren. Der Verbraucher muss die sperrigen Waren nicht mehr – und das ist neu – zum Verkäufer zurücksenden.
© Ruslan_Ivantsov - Freepik.com 01.09.2022 Ihr gutes Recht Baumarktkunden aufgepasst bei der Werbung mit der Bezeichnung „Testsieger“ Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf der Betreiber einer Baumarktkette seine Produkte nur dann mit dem Prädikat „Testsieger“ bewerben, wenn er auch die genaue Fundstelle des Tests angibt.
© Our-Team - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Smartphonebesitzer aufgepasst! - Anspruch bei Nutzungsausfall Nach einem Berufungsurteil des Landgerichts Hagen besteht kein Nutzungsausfallanspruch, wenn der Nutzungsausfall eines Smartphones aufgrund eines Defekts des Gerätes entsteht.
© Freepik - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Pkw-Besitzer aufgepasst in der Werkstatt! Nach einem Urteil besteht keine Verpflichtung der Automobilhersteller, unabhängigen Marktteilnehmern Reparatur- und Wartungsinformationen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
© Muravev - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Netflix-Kunden aufgepasst bei Preisänderungsklauseln Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin ist es dem Streamingdienst Netflix verwehrt, eine einseitige Preisänderungsklausel in ihren Abo-Verträgen in der gegenwärtigen Form zu verwenden.
© Olmax - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht - spezial Musterfeststellungsklage gegen Energiediscounter Die Antworten zum juristischen Vorgehen gegen den umstrittenen Billiganbieter „Stromio“ gibt der Chef der Verbraucherzentrale Hessen, Philipp Wendt.
© Splitov27 - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Verbraucher aufgepasst bei Strompreiserhöhungen! Darf ein Energiedienstleister eine Strompreiserhöhung mit einer E-Mail ankündigen, ohne vorher den Verbraucher ausreichend informiert zu haben?
© Tiko33 - Freepik.com 12.08.2022 Ihr gutes Recht Verbraucher aufgepasst bei Schlüsseldiensten! Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München ist es einem Schlüsseldienst gestattet, ein extrem hohes Entgelt für seine Dienste vom Kunden zu verlangen, ohne dass man hier von Wucher sprechen kann.