E-Zigaretten: Neue Rückgabemöglichkeiten
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft elektronische Einweg-Zigaretten:
- Alle Verkaufsstellen (Kioske, Tankstellen, Vape-Shops etc.) müssen ausgediente E-Zigaretten zurücknehmen.
- Die Rückgabe ist kostenlos und nicht an einen Neukauf gebunden.
- Bereits jetzt können Einweg-E-Zigaretten bei Wertstoffhöfen und im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden.
Professionelle Annahme auf Wertstoffhöfen
Auf kommunalen Wertstoffhöfen dürfen Sie Ihre Geräte künftig nicht mehr selbst einsortieren. Geschultes Personal übernimmt die Annahme und Sortierung. Das reduziert das Brandrisiko erheblich, da Batterien so gezielt identifiziert und separat entsorgt werden können.
Dabei wird der Elektroschrott in die folgenden Klassen einsortiert:
- Geräte mit Kühl- oder Gefrierfunktion (z. B. Kühlschränke, Klimageräte, Wärmepumpen),
- Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen größer als 100 cm² (z. B. Fernseher, Computermonitore, Laptops, Tablets),
- Lampen (z. B. Energiesparlampen, LED-Lampen, Leuchtstoffröhren). Keine Glühlampen, diese werden über den Restmüll entsorgt.
- Großgeräte (mindestens eine äußere Abmessung größer als 50 cm; z. B. Waschmaschinen, Herde, große Drucker, Photovoltaikmodule),
- Kleingeräte (keine äußere Abmessung, die größer als 50 cm ist; z. B. Toaster, Staubsauger, Kaffeemaschinen, elektrische Werkzeuge, Spielzeug),
- kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm; z. B. Smartphones, Router, Tastaturen, externe Festplatten).
Wichtig! Akkus und Batterien sollen vorab vom eigentlichen Gerät getrennt und separat beim Wertstoffhof abgegeben werden.
Elektro-Kleinfahrzeuge (inkl. Rollstühle) können über die Wertstoffhöfe entsorgt werden solange sie zulassungsfrei sind. Dies gilt auch für E-Scooter. Besteht eine Zulassungspflicht für das Elektrofahrzeug, muss es über den regulären Kfz-Verwertungsbetrieb (Schrottplatz) entsorgt werden.
Tipps:
- Datenträger jeglicher Art wie Smartphones, Festplatten oder Computer sollten vorab von allen Daten auf den Geräten befreit werden.
- Die Rückgabe beim Wertstoffhof der eigenen Gemeinde ist kostenlos.
- Dies gilt für haushaltsübliche Mengen. Sollte eine Haushaltsauflösung anstehen oder die alte Solaranlage ausgetauscht werden und somit auf einen Schlag viel Elektroschrott anfallen, wäre es gut, wenn der kommunale Wertstoffhof im Vorfeld kontaktiert wird, um die Rückgabe anzukündigen.
Online-Handel: Neue Hinweispflichten
Auch beim Online-Einkauf gelten zukünftig neue Informationspflichten der Anbieter:
- Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne muss auf den Produktseiten der Online-Shops gut sichtbar dargestellt werden.
- Online-Shops müssen klar über Rückgabemöglichkeiten informieren (meist per Versand oder über lokale Partnerstellen).
Ihre Rechte: Wo können Sie Elektroschrott im Handel abgeben?
Als Verbraucherin und Verbraucher haben Sie kostenlose Rückgabemöglichkeiten in Super- und Baumärkten oder beim Elektrofachhandel. Bietet ein Händler auf mehr als 400 Quadratmetern Elektroartikel an, können dort alte Geräte abgegeben werden. Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die Grenze bei 800 Quadratmetern. Dabei ist zu beachten, dass Produkte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern kostenlos abgegeben werden können. Übersteigt die Kantenlänge 25 Zentimeter geht dies nur beim Erwerb eines gleichartigen Neugerätes.
Fazit: Alle sind gefragt
Die Novelle des Elektrogesetzes macht die Rückgabe von Elektroschrott für Verbraucher bequemer und für die Entsorgungskette sicherer. Die einheitliche Kennzeichnung und die erweiterten Rückgabemöglichkeiten – insbesondere für E-Zigaretten – sind wichtige Schritte.
Jedoch ist die Mitwirkung aller entscheidend. Diese beginnt bereits beim Kauf neuer Produkte. Wer sich informiert, kann Geräte wählen, die vorab so konstruiert sind, dass eine Reparatur möglich ist. Fest verbaute Akkus oder verklebte statt verschraubte Einzelteile sind Gift für einen funktionierenden Recyclingkreislauf. Ist es dann schlussendlich doch soweit, dass ein Gerät nicht mehr reparierbar ist, sollte der Entsorgungsweg aktiv angegangen werden und nicht in der heimischen Schublade enden. Das neue Elektroschrott-Gesetz unterstützt die Rückgabe im Handel oder beim Wertstoffhof und bietet damit eine gute Möglichkeit die Recyclingquote zu erhöhen. (eck)
Stand: März 2026