Ein Karton steht auf einem Tisch vor einer grünen Wand und beinhaltet verschiedene Elektroartikel. Auf dem Karton klebt ein Recycling Logo

Elektroschrott entsorgen: Das ändert sich 2026

Defekte Akku-Geräte und leere E-Zigaretten landen leider noch viel zu oft im Hausmüll und alte Handys versauern millionenfach in Schubladen. Wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Gold und seltene Erden gehen so verloren und ein enormes Recyclingpotenzial bleibt ungenutzt. Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG4) soll sich das ändern.

Neuer Anlauf bei altem Problem?

Das Elektrogesetz regelt seit 2005, wie Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland vertrieben, zurückgenommen und recycelt werden müssen.

Folgende Hauptprobleme zeigen sich im Umgang mit defekten Elektrogeräten:

  1. Geräte werden häufig immer noch so konstruiert, dass eine Reparatur erschwert oder unmöglich gemacht wird; so wandern Geräte immer wieder wegen einfacher Defekte in den Müll.
  2. Die Konsumfreude bei Elektronikartikeln ist groß. Es werden nach wie vor zu viele kurzlebige Geräte im privaten Umfeld angeschafft. Bei gleichzeitig sinkender Rückgabequote liegen Millionen alter Handys in Schubladen begraben. Deutschland erreicht mit 30-40 Prozent bei Weitem nicht die europäische Zielvorgabe für die Rücklaufquote von Elektroschrott von 65 Prozent. Diese Vorgabe gilt bereits seit 2019 und wird seitdem kontinuierlich gerissen.
  3. Bereitwillige Konsumenten scheitern mit ihrem Rückgabewunsch an organisatorischen Hürden durch den Handel.
  4. Neue Produkttypen wie Einweg-E-Zigaretten und andere Geräte werden oft nicht als Elektroschrott erkannt und landen im Restmüll.

Mithelfen ist angesagt

Die eigenen Konsumgewohnheiten sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Ob das alte Handy ausgedient hat oder der Fernseher wirklich ein paar Zentimeter größer sein muss, kann jeder für sich bewerten. Auch sollte beim Kauf ein Blick darauf geworfen werden, wie gut oder wie weniger gut sich ein Elektrogerät reparieren lässt. Ist das Gerät tatsächlich defekt und kann auch wirtschaftlich nicht mehr repariert werden, bedarf es der Mithilfe der Konsumenten, die Geräte wieder in den Recyclingkreislauf zu geben. Mit den Änderungen im Gesetz werden die Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt, ihren Beitrag zu leisten.

Einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen

Ab Juli 2026 müssen alle Geschäfte, die Elektrogeräte verkaufen, ihre Rücknahmestellen mit einem neuen, bundeseinheitlichen Symbol kennzeichnen. Das grüne Logo mit der Aufschrift "Elektrogeräte Rücknahme" muss im Eingangsbereich mindestens in DIN-A4-Größe angebracht werden. Die Grafik unten zeigt einen Entwurf, der aktuell noch in der Diskussion ist.

Das Logo Eletrogeräte Rücknahme als Ansicht

Bessere Information direkt am Regal

Das bekannte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne wird künftig in unmittelbarer Nähe zu den Produkten im Verkaufsregal angebracht. Es erinnert daran, dass das Gerät nach Gebrauch nicht in den Hausmüll gehört, sondern getrennt entsorgt werden muss.

Logo "Nicht über den Hausmüll entsorgen". Eine mit einem X durchgestrichene Mülltonnen aus seitlicher Ansicht.

E-Zigaretten: Neue Rückgabemöglichkeiten

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft elektronische Einweg-Zigaretten:

  • Alle Verkaufsstellen (Kioske, Tankstellen, Vape-Shops etc.) müssen ausgediente E-Zigaretten zurücknehmen.
  • Die Rückgabe ist kostenlos und nicht an einen Neukauf gebunden.
  • Bereits jetzt können Einweg-E-Zigaretten bei Wertstoffhöfen und im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden.

Professionelle Annahme auf Wertstoffhöfen

Auf kommunalen Wertstoffhöfen dürfen Sie Ihre Geräte künftig nicht mehr selbst einsortieren. Geschultes Personal übernimmt die Annahme und Sortierung. Das reduziert das Brandrisiko erheblich, da Batterien so gezielt identifiziert und separat entsorgt werden können.

Dabei wird der Elektroschrott in die folgenden Klassen einsortiert:

  1. Geräte mit Kühl- oder Gefrierfunktion (z. B. Kühlschränke, Klimageräte, Wärmepumpen),
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen größer als 100 cm² (z. B. Fernseher, Computermonitore, Laptops, Tablets),
  3. Lampen (z. B. Energiesparlampen, LED-Lampen, Leuchtstoffröhren). Keine Glühlampen, diese werden über den Restmüll entsorgt.
  4. Großgeräte (mindestens eine äußere Abmessung größer als 50 cm; z. B. Waschmaschinen, Herde, große Drucker, Photovoltaikmodule),
  5. Kleingeräte (keine äußere Abmessung, die größer als 50 cm ist; z. B. Toaster, Staubsauger, Kaffeemaschinen, elektrische Werkzeuge, Spielzeug),
  6. kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm; z. B. Smartphones, Router, Tastaturen, externe Festplatten).

Wichtig! Akkus und Batterien sollen vorab vom eigentlichen Gerät getrennt und separat beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Elektro-Kleinfahrzeuge (inkl. Rollstühle) können über die Wertstoffhöfe entsorgt werden solange sie zulassungsfrei sind. Dies gilt auch für E-Scooter. Besteht eine Zulassungspflicht für das Elektrofahrzeug, muss es über den regulären Kfz-Verwertungsbetrieb (Schrottplatz) entsorgt werden.

Tipps:

  • Datenträger jeglicher Art wie Smartphones, Festplatten oder Computer sollten vorab von allen Daten auf den Geräten befreit werden.
  • Die Rückgabe beim Wertstoffhof der eigenen Gemeinde ist kostenlos.
  • Dies gilt für haushaltsübliche Mengen. Sollte eine Haushaltsauflösung anstehen oder die alte Solaranlage ausgetauscht werden und somit auf einen Schlag viel Elektroschrott anfallen, wäre es gut, wenn der kommunale Wertstoffhof im Vorfeld kontaktiert wird, um die Rückgabe anzukündigen.

Online-Handel: Neue Hinweispflichten

Auch beim Online-Einkauf gelten zukünftig neue Informationspflichten der Anbieter:

  • Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne muss auf den Produktseiten der Online-Shops gut sichtbar dargestellt werden.
  • Online-Shops müssen klar über Rückgabemöglichkeiten informieren (meist per Versand oder über lokale Partnerstellen).

Ihre Rechte: Wo können Sie Elektroschrott im Handel abgeben?

Als Verbraucherin und Verbraucher haben Sie kostenlose Rückgabemöglichkeiten in Super- und Baumärkten oder beim Elektrofachhandel. Bietet ein Händler auf mehr als 400 Quadratmetern Elektroartikel an, können dort alte Geräte abgegeben werden. Im Lebensmitteleinzelhandel liegt die Grenze bei 800 Quadratmetern. Dabei ist zu beachten, dass Produkte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern kostenlos abgegeben werden können. Übersteigt die Kantenlänge 25 Zentimeter geht dies nur beim Erwerb eines gleichartigen Neugerätes.

Fazit: Alle sind gefragt

Die Novelle des Elektrogesetzes macht die Rückgabe von Elektroschrott für Verbraucher bequemer und für die Entsorgungskette sicherer. Die einheitliche Kennzeichnung und die erweiterten Rückgabemöglichkeiten – insbesondere für E-Zigaretten – sind wichtige Schritte.

Jedoch ist die Mitwirkung aller entscheidend. Diese beginnt bereits beim Kauf neuer Produkte. Wer sich informiert, kann Geräte wählen, die vorab so konstruiert sind, dass eine Reparatur möglich ist. Fest verbaute Akkus oder verklebte statt verschraubte Einzelteile sind Gift für einen funktionierenden Recyclingkreislauf. Ist es dann schlussendlich doch soweit, dass ein Gerät nicht mehr reparierbar ist, sollte der Entsorgungsweg aktiv angegangen werden und nicht in der heimischen Schublade enden. Das neue Elektroschrott-Gesetz unterstützt die Rückgabe im Handel oder beim Wertstoffhof und bietet damit eine gute Möglichkeit die Recyclingquote zu erhöhen. (eck)

Stand: März 2026

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