Ihr gutes Recht Antworten auf rechtliche Fragen im Alltag © kues1 - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unübersichtlichen Cookie-Bannern Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln müssen Formulare bei Cookie-Bannern den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine klare und verständliche Möglichkeit bieten, um Cookies abzulehnen. © chandlervid85 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen LG Bochum: Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG darf ihr Knuspermüsli Vitalis nicht mit der Aussage bewerben, das Müsli enthalte Magnesium, welches die Müdigkeit verringere. © murdocksimages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Mogelpackungen im Lebensmitteleinzelhandel Landgerichts Hamburg: Der Lebensmittelkonzern Upfield darf sein Streichfett nicht – wie bisher – in 500 g-Bechern verkaufen, wenn aber nur 400 g enthalten sind. © wachiwit - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei dem Kündigungsbutton von Meta OLG Düsseldorf: Der Facebook-Konzern Meta muss bei der Einführung einer werbefreien Version von Facebook- und Instagram-Abos den Kündigungsbutton neugestalten. Thema Verbraucherrecht Thema Reiserecht Thema Datenschutzrecht Thema Finanzmarktrecht Thema Kaufrecht Thema Lebensmittelrecht Thema Vertragsrecht Thema Streitbeilegung Schlagworte zum Thema Recht
© kues1 - Freepik.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei unübersichtlichen Cookie-Bannern Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln müssen Formulare bei Cookie-Bannern den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine klare und verständliche Möglichkeit bieten, um Cookies abzulehnen. © chandlervid85 - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen LG Bochum: Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG darf ihr Knuspermüsli Vitalis nicht mit der Aussage bewerben, das Müsli enthalte Magnesium, welches die Müdigkeit verringere. © murdocksimages - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Mogelpackungen im Lebensmitteleinzelhandel Landgerichts Hamburg: Der Lebensmittelkonzern Upfield darf sein Streichfett nicht – wie bisher – in 500 g-Bechern verkaufen, wenn aber nur 400 g enthalten sind. © wachiwit - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei dem Kündigungsbutton von Meta OLG Düsseldorf: Der Facebook-Konzern Meta muss bei der Einführung einer werbefreien Version von Facebook- und Instagram-Abos den Kündigungsbutton neugestalten.
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