Wie funktioniert Time-Sharing?
Grundsätzlich geht es beim Time-Sharing darum, sich das Recht zu erkaufen, eine Ferienimmobilie regelmäßig nutzen zu können, ohne diese komplett erwerben zu müssen. Dabei haben sich verschieden Varianten entwickelt:
- Feste Woche(n): Bei diesem Modell erwirbt man das Recht, zu einem bestimmten Zeitraum im Jahr ein fest definiertes Urlaubsdomizil nutzen zu können.
- Flexible Woche(n): Bei dieser Variante ist es möglich, eine festgelegte Unterkunft zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr für den eigenen Aufenthalt zu reservieren.
- Die Sammelvariante: Hier erwirbt man nach und nach Punkte und kann damit ‒ wenn die festgelegte Punktemenge erreicht wurde ‒ unterschiedliche Unterkünfte zu variierenden Zeiträumen für sich buchen.
- Eine Ausnahme bildet das sogenannte Bruchteilseigentum, da es keine klassische Time-Sharing-Variante ist. Hierbei wird von einer Gruppe von Menschen gemeinsam ein Objekt erworben. Die Nutzung der Unterkunft wird dann innerhalb dieser Gruppe untereinander organisiert.
Ist Time-Sharing zu empfehlen?
Die Idee an sich hat auf den ersten Blick einen gewissen Charme. Die schönsten Wochen im Jahr sorgenfrei, unkompliziert und preisgünstig begehen zu können ‒ wer möchte das nicht? Doch leider bergen Time-Sharing-Angebote eine erhebliche Anzahl von Fallstricken, die schnell zu Enttäuschungen oder sogar finanziellen Verlusten führen können.
In der Vergangenheit sind immer wieder Berichte aufgekommen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Time-Sharing-Verträge unterschrieben haben, die im Kleingedruckten negative Überraschungen bereithielten.
- Höhe des Kaufpreises: Häufig ist nicht ersichtlich, ob sich die Höhe des Kaufpreises auch im tatsächlichen Wert des Objektes widerspiegelt. Grundstückswert und Wertigkeit des Gebäudes lassen sich zumeist nur schwer abschätzen und mit dem geforderten Einstandspreis abgleichen.
- Laufende Kosten: Mit dem Recht zur Nutzung der Ferienimmobilie kauft man sich gleichzeitig eine ganze Liste von Plichten ein. So müssen beispielsweise auch die Pflege und der Erhalt des Gebäudes anteilig mitfinanziert werden. Auch etwaige nationale Steuern, Verwaltungsgebühren oder kommunale Kosten müssen anteilig übernommen werden. Diese werden meist selbst dann fällig, wenn die Immobilie im betreffenden Urlaubsjahr gar nicht in Anspruch genommen wird.
- Sonderumlagen: Fallen unerwartete Kosten im Zusammenhang mit der Ferienimmobilie an, die nicht aus den laufenden Beiträgen beglichen werden können, werden diese auf die Teilhabenden umgelegt.
- Kosten für einen Orts- oder Terminwechsel: Wer aus unvorhergesehenen Gründen seinen Urlaub verschieben oder sein Reiseziel ändern möchte, muss je nach Vertragsgestaltung mit Gebühren oder Entschädigungszahlungen rechnen.
- Die verschachtelten Eigentumsrechte, ein möglicher Wiederverkauf der erworbenen Anteile oder eine unerwartete Gesetzgebung im Urlaubsland können Time-Sharing-Produkte zu einem komplexen Vorhaben werden lassen. Nur nach eingehender Beratung durch unabhängige Institutionen wie Verbraucherschutzorganisationen und einer detaillierten Informationssammlung zum Angebot und Anbieter sollten solche Produkte in Betracht gezogen werden.
Verbraucher sollten sich keinesfalls durch zeitlich begrenzte Rabattversprechen oder ähnliches zu einer übereilten Vertragsunterzeichnung verleiten oder anderweitig unter Druck setzen lassen. Schließlich handelt es sich bei Time-Sharing um eine finanziell anspruchsvolle Investition und eine langfristige Bindung an ein Urlaubsprodukt. Denn juristisch betrachtet hat man nichts in der Hand, wenn die Versprechen und Beschreibungen der Verkäufer nicht schriftlich im Vertrag niedergelegt sind. Ärger und Frust sind dann vorprogrammiert.
Kommt man aus einem Time-Sharing-Vertrag wieder raus?
Früher oder später kommt der Zeitpunkt, an dem das Modell für den Käufer nicht mehr wirtschaftlich oder nutzergerecht erscheint, sei es aus beruflichen, gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen. Was also tun? Anteile verkaufen? Das ist vermutlich der erste Gedanke, der einem in den Sinn kommt – nur leider erweist sich dies nicht selten als Trugschluss. Wer nicht schon beim Vertragsabschluss darauf geachtet hat, dass es eine geregelte Rücknahme der Anteile oder Rechte gibt, steht häufig vor dem Problem die erworbenen Produkte wieder loszuwerden. Die Frage für die „Zeit danach“ sollte sich jeder vor Vertragsabschluss stellen und ehrlich die Frage beantworten: Ist es wirklich realistisch am Markt einen Käufer für mein Time-Sharing-Produkt zu finden? Auch hier sollten kompetente und unabhängige Dritte zu Rate gezogen werden, um das individuelle Vorhaben auf seine Wiederverkaufswahrscheinlichkeit hin zu bewerten.
Unterliegen die Ferienwohnrechte dem deutschen Reiserecht?
Nein. Denn anders als bei einer gebuchten Pauschalreise, bei der Verbraucher durch das deutsche Reiserecht geschützt sind, unterliegen Time-Sharing-Produkte einer anderen Gesetzgebung zu Teilzeit-Wohnrechteverträgen. (eck)
Stand: September 2025