Ein Lagerarbeiter fährt mit einem Hubwagen und einer Palette und Karton durch einen Gang

Faire und nachhaltige Lieferketten – mit Siegel oder Gesetz?

Die meisten Menschen wollen keine Kleidung, Smartphones oder Lebensmittel kaufen, die unter menschenunwürdigen und umweltschädlichen Bedingungen hergestellt wurden. Mit dem neuen Lieferkettengesetz kommen nun erstmals Unternehmen in die Pflicht, ihre Wertschöpfungsketten in den Blick zu nehmen und Umweltschutz, Menschenrechte sowie ordentliche Arbeitsbedingungen einzuführen und umzusetzen.

Durch den globalisierten Welthandel produzieren viele deutsche Unternehmen an Standorten außerhalb Deutschlands oder Europa. Grund dafür sind beispielsweise günstigere Produktionskosten und höhere Gewinnspannen. Die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Umweltstandards an diesen Produktionsstätten oder während der Rohstoffgewinnung stehen dabei oft in der Kritik. So sind Kinderarbeit, fehlender Arbeitsschutz, mit Chemikalien und Mikroplastik verseuchte Gewässer oder Enteignungen von Flächen keine Seltenheit.

Die rechtliche Verantwortung lag bisher bei den lokalen Betrieben und den dortigen überwachenden Behörden. Deutsche Unternehmen mussten keine Konsequenzen für die Schäden tragen, die durch ihre weltweiten Geschäfte entstehen. Sie konnten lediglich auffällige Zulieferer aus dem Ausland boykottieren und mittels moralischer Appelle auf sie einwirken.

Lieferkettengesetz nimmt Produzenten in die Pflicht

Am 11.06.2021 hat der Bundestag das LieferkettengesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster  beschlossen. Das sogenannte „Sorgfaltspflichtengesetz“ soll deutsche Unternehmen nun dazu verpflichten, bestimmte Standards wie die Einhaltung von Menschenrechten, faire Löhne und Arbeitsbedingungen sowie Umweltschutz in ihren Lieferketten einzuführen und diese auch umzusetzen. Kommt es zu Verstößen, können die Unternehmen aufgrund des Gesetzes haftbar gemacht werden. Auf diese Weise erlangen Waren keinen Wettbewerbsvorteil, der auf Ausbeutung von Mensch und Umwelt beruht.

Das Lieferkettengesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Es gibt noch Verbesserungsbedarf

NGOsÖffnet sich in einem neuen Fenster beklagen , dass das beschlossene Lieferkettengesetz nicht alle Unternehmen in die Pflicht nimmt, sondern nur die, die eine hohe Mitarbeiterzahl aufweisen. Daher betrifft es in den ersten beiden Jahren lediglich 3500 deutsche Firmen. Zudem soll die Sorgfaltspflicht nur für das Unternehmen sowie seine direkten Zulieferer gelten und nicht die ganze Wertschöpfungskette mit einbeziehen. Das bedeutet, dass oftmals der Beginn der Lieferkette, also die mittelbaren Zulieferer, nicht vom Gesetz berücksichtigt wird. Nur dann, wenn das Unternehmen Kenntnis erlangt von möglichen Menschenrechtsverstößen bei mittelbaren Zulieferern, muss es nach dem neuen Gesetz eine Untersuchung dieser Menschenrechtsverletzungen durchführen und ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung entwickeln und umsetzen.

Auch beim Umweltschutz gibt es Abstriche. So sind bisher Biodiversitätsverluste oder Auswirkungen auf das Klima durch unternehmerisches Handeln nicht miterfasst. Nur wenn Umweltzerstörung im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen steht, zum Beispiel, wenn die menschliche Gesundheit gefährdet ist, greift das Sorgfaltspflichtengesetz.

Freiwillige Siegel versuchen zudem Verbrauchern Klarheit zu geben

Schon vor Beschluss des Lieferkettengesetzes gab es freiwillige Siegel, die Unternehmen zertifizieren, die ihre Lieferketten im Blick haben und dem Verbraucher bei Kaufentscheidungen Klarheit geben sollen.

Das „We Care“-Siegel für Lebensmittel-Unternehmen, die freiwillig die gesamte Lieferkette im Blick haben

Im Februar 2021 hat das Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) das „We Care“-Siegel eingeführt. Das Siegel soll Unternehmen der Lebensmittelbranche aus unabhängiger Sicht zertifizieren, die entlang der gesamten Lieferkette, also vom Anbau in den Ursprungsländern bis zum fertigen Produkt freiwillig ökologische und soziale Standards einhalten. Das „We-care“-Siegel reagierte damit auf politische Diskussionen zu einem LieferkettengesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster und zeichnet das unternehmerische Handeln aus und nicht nur einzelne Produkte aus dem Sortiment.

Bisher gibt es drei Lebensmittelproduzenten, die mit dem „We Care“-Siegel ausgezeichnet sind. Weitere Unternehmen sollen folgen.

Wie sehen die Kriterien, die ein Unternehmen erfüllen muss, um das Siegel zu erhalten?

Um das Siegel zu erhalten, werden vorab folgende Kriterien geprüft:

  • Unternehmensführung
  • Lieferkettenmanagement
  • Umweltmanagement
  • Mitarbeiterverantwortung

Während es bei Unternehmensführung, Umweltmanagement und Mitarbeiterverantwortung hauptsächlich um den eigenen Standort geht und klassische Nachhaltigkeitsthemen wie Tierwohl, Biodiversität, Reduzierung der CO2-Emissionen oder Bezahlung nach mindestens Tariflohn im Vordergrund stehen, ist die Begutachtung des Lieferkettenmanagements neu. Hier steht die Verantwortung, die das Unternehmen entlang der kompletten Lieferkette übernimmt, im Vordergrund, etwa durch Regeln für Vorgehensweisen im Arbeitsalltag sowie Sofortmaßnahmen, wenn es zu Verletzungen von Sozial-, Umwelt- oder Tierwohlstandards in der Lieferkette kommt.

Unternehmen, die mit dem „We-Care“-Siegel ausgezeichnet werden wollen, müssen nachweisen, dass sie eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten pflegen und beim Einkauf annehmbare Preise für Rohwaren zahlen. Zusätzlich muss das Unternehmen seine Partner ebenfalls zu sozialkonformen Verhaltensweisen verpflichten und diese überprüfen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bio-Siegel und dem „We-Care“-Siegel?

Während das Bio-Siegel lediglich zertifiziert, dass ein Produkt beziehungsweise dessen Zutaten aus dem Bio-Landbau stammen und damit ökologisch produziert wurden, zeichnet das „We Care“-Siegel eine nachhaltige und partnerschaftliche Arbeitsweise des Unternehmens entlang der Lieferkette aus. Daher können sich beide Siegel ergänzen.

Auch bei Textilien gibt es ein Siegel für faire und umweltfreundliche Lieferketten: Der „Grüne Knopf“

Mit dem „Grünen Knopf“ gibt es seit 2019 das erste staatliche Siegel, das fair und ökologisch produzierte Textilien kennzeichnen soll. Um das Siegel zu bekommen, werden die herstellenden Unternehmen geprüft und müssen nachweisen, dass sie verantwortungsvoll, ökologisch und sozial arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel CO2-Einsparungen, das Verbot von umweltschädlichen oder krankmachenden Chemikalien, das Verbot von Kinder- und Jugendarbeit, Zahlung von Mindestlöhnen sowie Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Das Siegel wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) herausgegeben.

Auch der „Grüne Knopf“ bekommt Kritik

Zwar klingt das Siegel vielversprechend und nach einer guten Orientierungshilfe für den Verbraucher. Aber auch hier gibt es kritische Stimmen. So weist beispielsweise der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) darauf hin, dass eine bestandene Unternehmensprüfung kein Garant für den Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen ist. Auch gibt es aktuell noch keinen klar geregelten Sanktionskatalog, der Maßnahmen bei Verstößen sammelt. Außerdem ist das Siegel im Massenmarkt noch nicht ausreichend angekommen, um die Verbraucher zu erreichen und Kaufentscheidungen zu beeinflussen.

Siegel oder Gesetz – was ist besser?

Während bisher lediglich Siegel für Produkte oder Unternehmen vergeben wurden und somit Verbraucher am Supermarktregal entschieden haben, welche Produkte unter welchen Herstellungsprozessen sie kaufen, wird bei einem Lieferkettengesetz die Verantwortung für die Produkte und deren Herstellung wieder zurück zum produzierenden Unternehmen gegeben. Hier ist es nicht in erster Linie die Pflicht des Verbrauchers, den Kauf bestimmter Produkte genau zu überdenken, um Einfluss auf Ausbeutung und Umweltverschmutzung zu nehmen, sondern Verbraucher können bei jedem Kauf von gewissen Standards ausgehen.

Auch die EU beschäftigt sich mit einem Lieferkettengesetz

Da der Rechtsausschuss des EU-Parlaments im Januar 2021 für ein europäisches Lieferkettengesetz abgestimmt hat, muss sich nun auch die EU-Kommission mit dem Thema beschäftigen. Es ist also davon auszugehen, dass sich diesbezüglich in der Zukunft noch einiges tun wird. (Sie)

Stand: Juli 2021

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Verantwortungsbewusster Einkauf braucht nicht immer ein Gesetz

Für einen verantwortungsbewussten Einkauf von Lebensmitteln, Kleidung und weiteren Gütern lohnt es sich immer einen Blick auf Labels und Siegel zu werfen und auch das eigene Einkaufsverhalten kritisch zu hinterfragen: Brauche ich das neue T-Shirt oder das neue Smartphone wirklich? Auch Secondhand-Shopping oder Gütertausch kann manchmal eine lohnenswerte Alternative zum Neukauf sein. Mit ein bisschen handwerklichem Geschick lassen sich viele Produkte auch noch reparieren – Hilfe gibt es zum Beispiel im Repaircafé. Ein Loch in der Sohle oder in der Jeans? Ein Schuhmacher oder Schneider kann es wieder richten.

Wer etwas Klarheit im Siegel-Dschungel sucht, findet zum Beispiel Antworten auf den Seiten des VerbraucherFensters:

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