© blende11.photo - Stock.adobe.com 21.07.2023 Ihr gutes Recht Neues zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ Nach Urteilen des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ist es nicht automatisch irreführend, wenn ein Unternehmen mit dem Begriff „klimaneutral“ wirbt.
© Rido81 - Freepik.com 26.05.2023 Ihr gutes Recht Verbraucher aufgepasst bei fehlender Aufklärung beim Dienstleistungsvertrag! Der Europäische Gerichtshofs urteilt, dass ein Verbraucher bei fehlender Belehrung zum Widerrufsrecht in einem Dienstleistungsvertrag nach einem Widerruf nicht zahlen muss.
© Seventyfour - Freepik.com 20.01.2023 Ihr gutes Recht Aufgepasst bei irreführender Werbung für Rabattaktionen! Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I muss eine Münchener Möbelhändlerin eine Werbeaktion, wo sie unter anderem zu sogenannten Küchentagen Rabatte verspricht, unterlassen.
© Ihumnoii - Freepik.com 06.10.2022 Ihr gutes Recht Onlinekauf: Wie das oberste Zivilgericht Bewertungen bewertet Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Negativ-Bewertungen bei eBay nicht entfernt werden. Solange die Bewertung nicht auf Schmähkritik hinausläuft.
© Zinkevych - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Käufer von Videospielen: Aufgepasst bei Vorbestellungen Nach einem Urteil muss vorbestellte Ware stornierbar sein. Das 14-tägige Widerrufsrecht muss auch dann gelten, wenn ein Videospiel bereits vorab gekauft, aber noch nicht spielbar ist.
© Ultramansk - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Konzertbesucher aufgepasst bei der Erstattung der Vorverkaufsgebühr Nach einem Urteil des Landgerichts München I ist es einem Ticketanbieter nicht gestattet, die Erstattung der Vorverkaufsgebühren pauschal in einer AGB-Klausel auszuschließen.
© Alicephoto - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Schnäppchenjäger im Internet aufgepasst! Kaufgerät oder Mietgerät? Nach einem Urteil wird es dem Onlinehändler Turbado.eu untersagt Smartphones, Tablets und Konsolen im Internet anzubieten, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich nur um Mietgeräte handelt.
© Monsterstudio - Freepik.com 02.09.2022 Ihr gutes Recht Vergleichsportalbesucher aufgepasst im Internet Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln darf die „test.net GmbH“ angegebene Produktvergleiche nicht als Tests ausgeben, wenn die bewerteten Produkte nicht einzeln getestet wurden.