Blick von oben auf zwei Schalen, die eine gefüllt mit weißem Pulver die andere mit Ashwagandha-Wurzeln. Einige Wurzeln liegen auch um die Schalen herum. Oberhalb der Schale mit Pulver liegen zudem Ashwagandha-Blätter.

Ashwagandha: Mehr Schmu als Huh!

Ashwagandha wird besonders auf Social Media als pflanzliches Wundermittel gegen Stress, Schlafprobleme oder Leistungsabfall gefeiert. Doch die wissenschaftliche Basis ist dünn, die Wirkung umstritten und von gesundheitlichen Risiken bei der Einnahme spricht kaum jemand. Also: Lassen Sie uns darüber reden!

Ashwagandha ist eine Pflanze aus der traditionellen ayurvedischen Medizin, die neben dem botanischen Namen Withania somnifera auch als Schlafbeere oder indischer Ginseng bekannt ist. In den vergangenen Jahren hat sie sich in Europa und den USA zu einem beliebten Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln entwickelt. Verkauft wird der Extrakt aus Blättern und Wurzeln als Kapseln, Pulver, Tees oder Tropfen. Und mit Versprechen rund um Stressabbau, besseren Schlaf oder mehr Leistungsfähigkeit. Sogar bei Depressionen, Angstzuständen, Kopfschmerzen und hohem Blutdruck soll Ashwagandha zum Einsatz kommen. Manch ein Fitness-Influencer wirbt zudem mit einer verbesserten Muskelentwicklung für die Ashwagandha-Präparate.

Mittlerweile vertreiben nicht nur Internetshops das Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch Drogerien.

Influencer-Hype unter der Lupe

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt allerdings diesen teils wilden Behauptungen den Wind aus den Segeln: Die positiven Effekte sind wissenschaftlich noch gar nicht ausreichend belegt. Zwar deuten einige kleinere Studien auf mögliche positive Effekte bei Stress, Angst oder Schlafproblemen hin. Die Datenlage gilt jedoch als uneinheitlich und reicht derzeit nicht aus, um die häufig beworbenen Wirkungen eindeutig zu belegen.

Ashwagandha wird in der Europäischen Union als Nahrungsergänzungsmittel verkauft und gilt somit rechtlich als Lebensmittel. Daraus ergibt sich direkt ein weiterer verbraucherschutzrelevanter Punkt: Krankheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel – einschließlich Nahrungsergänzungsmittel – sind laut Health-Claim-VerordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster in der EU gesetzlich verboten. Das bedeutet, dass Lebensmittel nicht mit Aussagen beworben werden dürfen, die sich auf die Vorbeugung, Linderung oder Heilung von Krankheiten beziehen.

Liste der möglichen Risiken ist lang

Auch die gesundheitlichen Risiken verbunden mit der Einnahme von Ashwagandha sollten stärker in den Fokus rücken. Seit 2024 weisen mehrere europäische Lebensmittelüberwachungsbehörden und Fachgremien auf mögliche Gesundheitsrisiken von Ashwagandha hin. Eine europaweit einheitliche Bewertung oder Regulierung gibt es bislang jedoch nicht.

Auf den meisten Verpackungen einschlägiger Produkte, ist von möglichen Risiken aber bisher wenig zu lesen.

Zu den bisher dokumentierten Nebenwirkungen gehören unter anderem Magen-Darm-Beschwerden, allgemeines Unwohlsein, Benommenheit, Kopfschmerzen oder Hautausschläge.

Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass Ashwagandha sowohl das Immunsystem als auch Stresshormone wie Cortisol, Schilddrüsen- und Sexualhormone beeinflussen können. In Einzelfällen wurden Leberschäden gemeldet, was aus Sicht der Risikobewertung zu besonderer Vorsicht führt. Durch die Einnahme der Präparate kann sich außerdem die Wirkung bestimmter Medikamente, etwa Blutdrucksenker, Diabetesmittel oder Immunsuppressiva, verändern.

Wer die Einnahme von Ashwagandha-Produkten in Erwägung ziehen, sollte sich vorher ärztlich beraten lassen – insbesondere dann, wenn bereits regelmäßig Medikamente wie die genannten eingenommen werden.

Laut BfR sollen aufgrund dieser Unsicherheiten folgende Personengruppen in jedem Fall einen Bogen um Ashwagandha machen:

  • Kinder
  • Schwangere und Stillende
  • Personen mit einer Lebererkrankung
  • Frauen mit Kinderwunsch

Höchstdosierungen gibt es in Deutschland bisher nicht

Derzeit gibt es keine verbindlichen Höchstdosierungen für Ashwagandha-Präparate in Deutschland. Eine Orientierung können lediglich die bereits in Polen festgelegten Höchstmengen sein: 10 Milligramm (mg) Withanolide oder 3.000 mg Ashwagandha pro Tag. Aber auch diese festgelegten Höchstmengen stellen keine wissenschaftlich allgemein anerkannten Grenzwerte dar, sondern nationale Vorsorgewerte.

Laut einem Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW aus dem April 2026 (Link siehe unter Beitrag) enthalten viele in Deutschland erhältliche Produkte deutlich höhere Mengen an Ashwagandha und Withanoliden als die in Polen geltenden Höchstwerte erlauben. Spitzenreiter waren Produkte mit 6.000 mg Ashwagandha pro Tagesdosis sowie einem 15-fachen Überschreiten des Grenzwerts für Withanolide. Manche Hersteller geben allerdings nicht einmal den genauen Gehalt an Ashwagandha in ihren Produkten an.

Aufgepasst auch bei anderen Superfood-Pulvermischungen

Wer deshalb lieber einen Bogen um das vermeintliche Wundermittel machen möchte, sollte vorsichtshalber auch bei Pulvermischungen wie „Goldene Milch“ und weiteren Superfoods ganz genau auf die Zusammensetzung achten. In einigen Fällen findet sich nämlich auch hier Ashwagandha wieder.(Sie)

Stand: Juni 2026

Schlagworte zum Thema