Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Restaurant 'Saravanaa Bhavan‘
Kaiserstraße 68
60329 Frankfurt am Main
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren das Regal, der Unterschrank, das Gitter der Belüftung, der Fußboden und die Kühlvitrine. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Hängeregal war angerostet. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Küche: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Kühltisch, der Aluminiumfolienabroller, die Kühlvitrine, die Türdichtung des Kühltisches (schimmelähnlich), das Hängeregal, der Backofen, der Reiskocher, der Gemüsehobel, der Unterschrank, der Grill, die Türdichtung des Kühlschrankes und der Hockerkocher. Es wurden zudem verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen können.
Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Geschirrspülmaschine, die Beleuchtung, die Geschirrspülbrause, der Abfallbehälter und der Spender für Einmalhandtücher. Das Handwaschbecken war zudem defekt; eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung.
Küche Vorbereitung Soßen EG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem war der Teigkneter verunreinigt.
Vorbereitungsküche Keller: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, der Beistelltisch, die Decke und das Hängeregal.
Kühlraum Gemüse: Das Regal war verunreinigt.
Ein Mäusebefall wurde auch in dem Bereich ‚Lager Mehl‘ festgestellt und ein Mäuse- und Schabenbefall wurde in den Bereichen ‚Lager im Keller‘ und ‚Personal‘ festgestellt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die Mängel waren am 30.04.2024 vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.