Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Traudel´s Futterstübchen
Hohenstaufenstraße 10
60327 Frankfurt am Main
Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Mäusekot, Urinspuren, offenes Mäusegift und eine Schlagfalle vorgefunden. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.
Verkauf/Verkaufsraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es fehlte ein Handwaschbecken. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt. Der Innenraum und die Einlegegitter des Getränkekühlschrankes waren verunreinigt und mit Schimmel belegt. Die Wände waren beschädigt, die Bohrlöcher nicht geschlossen und der Anstrich stellenweise verbraucht und verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten. Die Lebensmittel standen außerhalb der Kühlung. Der Bereich zwischen den Einrichtungen und den Wänden waren sehr stark verunreinigt und mit Spinnweben behaftet. Es wurden Lebensmittel (belegte Brötchen) in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten. Mehrere Kabel waren so verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Die Kühlvitrine war innen sehr stark verschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt. Die Kühlvitrine war innen angerostet. Das Regal war verunreinigt. Mehrere Holzeinrichtungen und Holzunterbauten bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Die Kaffeemühle war innen stark verunreinigt. Die Kaffeemühle wurde nicht genutzt, aber sie stand im Vorbereitungsbereich. Die Thekeneinrichtung war verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen waren beschädigt.
Vorbereitung/Lager: Auf dem Fußboden lag offenes Mäusegift. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen (Vorbereitung, Backen, Lagerung Lebensmittel) und unreinen Bereichen (Lagerung Pakete, Leergut) möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Mehrere Steckdosen waren stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Der Wasserzulauf (Wasser für den Backofen zum Befeuchten des Backgutes) war sehr stark verschmutzt und verkalkt. Der Backofen war verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden/Wandübergang war nicht leicht zu reinigen. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Mehrere Holzeinrichtungen/-regale bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Mehrere Ausrüstungen waren verunreinigt/beschädigt.
Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen
möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden (Lagerung von Pakete für Paketdienst). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Fritteuse war verunreinigt und in der Fritteuse befand sich altes und verbrauchtes Fett (Fritteuse wurde lange Zeit nicht genutzt). An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Das Backblech war verunreinigt. Der Fußboden/Wandübergang war nicht leicht zu reinigen.
Personalraum: Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Im Raum wurden Lebensmittel gelagert.
Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.06.24 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.