Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
‘Nana's Ramen‘ der Nanafuku GmbH
Mainzer Landstraße 125
60327 Frankfurt am Main
Theke / Tresen: Der Zapfkopf war im Inneren verunreinigt und das Tropfblech der Bierzapfanlage sowie die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt, zudem ließ sich das Abtroftblech nicht öffnen. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladen des Kühltresens waren verunreinigt und mit Papier ausgelegt. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt (innen, Dichtung) und mit einem blauen schimmelartigen Belag belegt. Weiterhin war die Speiseeismaschine (Matchaeis) verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt; zudem war der Fußboden mit Teppich ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen sowie zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) und die Warmwasserzufuhr.
Küche: Sämtliche Oberflächen der Einrichtungen waren stark verschmutzt und mit einem Fettfilm belegt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Unterschrank, die Klimaanlage, das Rohr der Klimaanlage, der Kochbereich sowie das Regalbrett waren verschmutzt. Verunreinigt waren zudem der Spender für Einmalhandtücher, die Wände (teilweise im Bodenbereich), die Fritteusen (insgesamt zwei) und die Dunstabzugsanlage. Mehrere Kühleinrichtungen waren innen, am Verdampfer, an den Türscharnieren und an den Dichtungen stark verunreinigt, stellenweise schimmelähnlich. Es waren auch weitere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt, wie z. B. Kräuterschalen und "gereinigte" Deckel des Standmixers. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt; zudem war der Fußboden mit Teppich ausgelegt und somit nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Der Anstrich der Dachinnenseite löste sich stellenweise ab. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
Lager 1 UG: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Der Deckel der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.