Zuständigkeitsbereich
Lahn-Dill-Kreis
Aartalgrill
Am See 1
35644 Hohenahr-Ahrdt
Betriebsstätte (allgemein)
1. Es fand keine Kontrolle/Dokumentation von Schädlingsbefall statt. Die Tür der Spülküche stand des Öfteren offen und begünstigte einen Schädlingsbefall. Ein Schädlingsbefall konnte nicht festgestellt werden.
Rückverfolgbarkeit
2. Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel bzw. Stoffe, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden, war nicht in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt. Lieferscheine konnten nicht vorgezeigt werden und Mindesthaltbarkeitsdaten waren nicht gekennzeichnet.
Betriebsstätte (allgemein)
3. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für diese Lebensmittel verpflichtenden Angaben des Mindesthaltbarkeitsdatums aufbewahrt.
4. Das Einfrierdatum zu eingefrorenen Produkten konnte nicht zur Verfügung gestellt werden.
Vorraum Tiefkühlung
5. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Unhygienische Aufbewahrung von Bedarfsgegenständen.
Tief- / Kühlung
6. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertrage und diese kontaminieren können.
Spülbereich
7. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
8. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Kräuter, Bonbons, Walnüsse und Rollenei im Tiefkühlschrank.
9. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.
10. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Im Zuge der Kontrolle wurden diese bereits beseitigt.
11. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
12. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten werden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Zudem wurden die Behälter mit der Öffnung nach oben gelagert, wodurch Verunreinigungen entstanden sind.
13. Das Insektengitter der Außentür war beschädigt.
14. Das Insektengitter der Außentür war verunreinigt.
15. Eine Zierleiste der Decke war beschädigt und hing herunter.
16. Der Heizkörper war verunreinigt.
17. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt und ausgebrochen.
18. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.
Theke / Tresen mit Getränkeschankanlage
19. Der Schanktisch / Schanktresen war von außen beschädigt. Eine Abdeckung des Schanktresens fehlte, wodurch der Innenraum an dieser Stelle verunreinigt war.
20. Der Flaschenkühlschrank im Schanktisch / Schanktresen war innen im Bereich der Kühlung schimmelähnlich verunreinigt. Die Ablaufrinne war verunreinigt.
Küche
21. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
22. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Ein Öffnen der Maschine war zur Zeit der Kontrolle nicht möglich, da weder ein entsprechendes Werkzeug vorhanden war noch das Personal wusste, wie die Maschine geöffnet wird.
23. Die Türdichtung des Kühlschranks war beschädigt.
24. Die Kunststoffeinsätze im Kühlschrank waren verunreinigt und es stand Flüssigkeit darin.
25. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel im Kühlschrank gelagert.
26. Es wurden Lebensmittel in beschädigten Verpackungen bzw. unverpackt in Tiefkühleinrichtungen vorrätig gehalten. Dadurch wurden sie einer nachhaltigen Kontamination ausgesetzt.
27. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.
28. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse in Sinne guter Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.
29. Die zur Verwendung bereitgestellten Teller waren verunreinigt. Die Teller wurden in Bodennähe gelagert, wodurch es auf allen kontrollierten Tellern zu Verunreinigungen kam.
30. Der Brotkorb war schimmelähnlich verunreinigt.
31. Die Heizkörper waren verunreinigt.
32. Die Wände und Maschinen im Wandbereich waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt.
33. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (sehr dunkle Farbe, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet.
Lagerraum / Toilettenvorraum
34. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
35. Der Fußboden war verunreinigt.
36. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
Kühlraum
37. Die Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt. Ebenso das Ablaufrohr und das Kühlmittelzulaufrohr. Einige Glasflaschen waren bereits schimmelähnlich verunreinigt.
38. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung / Kontamination nicht auszuschließen war. Im Getränkekühlraum wurden nicht verpackte Hackbraten (gegart) gelagert.
Kühlanhänger
39. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel im Kühlanhänger vorgefunden.
40. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
41. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
42. Eine E2-Kiste zur Lagerung vakuumierter Wurst war stark verunreinigt und roch sehr stark.
43. Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und / oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt.
Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.
Datum der Feststellung: 09.04.2026
Bei einer Nachkontrolle am 16.04.2026 wurde festgestellt, dass die vorstehend unter den Ziffern 3, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 19, 20, 21, 24, 30, 32, 37, 38, 39, 40, 42, 43 aufgeführten Mängel behoben waren.
Folgende Räume / Kontrollbereiche waren am 16.04.2026 ohne Mängel und Abweichungen: Gastraum, Theke / Tresen mit Getränkeausschank, Personaltoilette, Kühlraum.
Darüber hinaus wurden am 16.04.2026 weitere Mängel und Abweichungen festgestellt:
Personalhygiene
1. Es wurde Personal beschäftig, das beim Behandeln von Lebensmitteln Schmuck trug.
Tief- / Kühlung
2. Tiefkühltemperaturen wurden nicht dokumentiert.
Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.
Datum der Feststellung: 16.04.2026