Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt sowie ein leichter Rattenbefall im Keller. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Ratten) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Verkauf: Verunreinigt waren die Innenräume der Kühltresen, mehrere Steckdosen, die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine und das Innere des Kaffeebohnenbehälter der Kaffeemühle. Der Gärschrank war schimmelähnlich verunreinigt und die Unterschränke waren stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) kontaminiert. Außerdem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt, und es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt (eine Torte stand im Bereich des Handwaschbeckens).
Spülküche: Verunreinigt waren der Fußboden in der Außenlagerung (Flur), die Regalbretter, die Unterseite des Arbeitstischs, der Stuhl (Elefantenfuß), die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Beleuchtung, die Geschirrspülbrause sowie mehrere Reinigungsgeräte. Der Schrank war u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Weiterhin wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Kleidung aufbewahrt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.
Lager Keller (ehemalige Spülküche): Das Regal war verunreinigt und es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Zudem rauchte das Personal in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Lager Keller (ehemalige Produktion): Verunreinigt waren die Fensterbänke, die Innenräume der Kühlschränke ganz links und ganz rechts und die Türgriffe der Kühlschränke. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und die Oberfläche des linken Kühlschranks war u. a. mit toten Schaben verunreinigt. Zudem war die Regale und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt.
Trockenlager Keller: Der Lichtschalter war verunreinigt und es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Außerdem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt.
Lagerraum Keller U-2: Der Fußboden war u. a. mit Schadnagerspuren (tote Maus, Mäuse- und Rattenkot) verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei Nachkontrolle am 06.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.