Schank- und Speisewirtschaft "Platz im Herzen" der Ucar Gastro GmbH

Arnsbruger Straße 24

60385 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 12.12.2023

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde im gesamten Betrieb ein Schabenbefall festgestellt. In den Kellerräumen wurde ein erhebliches Aufkommen an Dreiecksfliegen (Schmetterlingsmücken) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab (Über Kombidämpfer Nr. 1). Die gesamte Einrichtung war verunreinigt (Unterbauen, diverse Oberflächen etc.). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Z. B. Geflügelfleisch roh, gemessene Temperatur + 13.9 °C; Rinderfilet roh, gemessene Temperatur + 11.6 °C und 16.2 °C; Hackfleischerzeugnis roh, gemessene Temperatur + 16.1 °C). Es wurden außerdem verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten (Rinderfilet gegart, gemessene Temperatur + 25.7 °C). Sämtliche Kühltische waren verunreinigt, zudem wurden Schimmelanhaftungen festgestellt (Oberflächen, Innenräume etc.). Der Salamander, das Schneidebrett, die Fritteuse und die Filter des Lüftungssystems waren verunreinigt. Der gesamte Küchenpass war ebenfalls verunreinigt, Schimmelanhaftungen wurden auch hier festgestellt (Oberflächen, Innenräume, Türdichtungen etc.). Zudem waren die Tür- und Schubladendichtungen der Kühltische schimmelähnlich verunreinigt und auch die Saladette war mit Schimmelanhaftungen (Oberflächen, Innenraum etc.) verunreinigt. Die Tiefkühltruhe Nr. 1 war u. a. mit toten Schaben und Mücken verunreinigt.
Spülbereich/Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten, Oberflächen etc.). Die Geschirrspülbrause, der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, der Tischdosenöffner und die Armatur der Doppelspüle waren verunreinigt. Die Fugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
Lagerbereich/Küche: Das Metall-Regal war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Packungen aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
Vorbereitung/Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Z. B. Wasserauffangschale hinter Einrichtung). Zudem waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.
Kühlraum Getränke: Der Türrahmen war verunreinigt (Schimmelanhaftungen).
Personaltoiletten/Keller: Herren: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schaben). Damen/Herren: Der Stecker der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für die Handwaschbecken befanden sich nicht in den Steckdosen. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr und der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
Gang/Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schaben).
Lagerraum-Bedarfsgegenstände Nr. 2/Keller: Der gesamte Raum war durch einen Wasserschaden stark verunreinigt (Fußboden, Wände, gelagertes Geschirr etc.). Es war ein starker Abwassergeruch wahrnehmbar.
Lagerraum-Bedarfsgegenstände Nr. 3/Keller: Der Raum war mit Schaben besetzt.
Theke / Tresen: Die gesamte Einrichtung war sehr stark mit Schaben verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Der Getränkekühltresen war verunreinigt (Innenräume, Oberflächen etc.). Der Tiefkühlschrank war ebenfalls verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 14.12.2023 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder eröffnet.

Veröffentlichungsdatum: 25.01.2024

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