Schreck lass nach: Das Geld ist durchgeweicht, angekokelt oder zerrissen - hat es dann noch Wert? Erster Ansprechpartner sollte in solchen Fällen immer die eigene Hausbank sein. Hier wird in den meisten Fällen direkt das Geld umgetauscht. Das Finanzinstitut sammelt dann die beschädigten Gelder und liefert sie an die Bundesbank.
Voraussetzungen für den Umtausch
Am besten ist es, wenn von einem beschädigten Geldschein noch mehr als 50 Prozent des Materials zur Verfügung steht. Liegt weniger Fläche des Scheins vor, wird die Prüfung aufwändiger. Denn dann muss genau ermittelt werden, ob die fehlenden Bestandteile nicht schon an anderer Stelle zum Umtausch abgegeben wurden. Ein vorliegender Nachweis, dass der nicht mehr vorhandene Teil der Banknoten vernichtet wurde, beschleunigt den Umtausch. Wurden die Banknoten durch chemische Substanzen beschädigt, soll mit den Geldscheinen oder Münzen eine Information abgegeben werden, um welche Substanzen es sich gehandelt hat. Auch die Verunreinigung mit Fäkalien oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen muss deklariert werden. Wurden neben Geldscheinen auch Münzen beschädigt, sollten diese getrennt verpackt abgegeben oder versandt werden, um Transportschäden zu vermeiden.
Selber reparieren?
Kleinere Schäden können auch selbst repariert werden. Dazu kann der Riss oder der abgetrennte Teil des Geldscheins mit einem transparenten Klebestreifen wieder fixiert werden. Zu beachten ist dabei, dass der Empfänger eines beschädigten Geldscheins nicht dazu verpflichtet ist diesen anzunehmen.
Bundesbank direkt ansprechen
Rund 35 Filialen der Bundesbank gibt es in Deutschland. Diese können neben den Hausbanken direkt für einen Umtausch angesprochen werden. Um den Umtausch zu beschleunigen bietet die Bundesbank den notwendigen Erstattungsantrag als Download an. Der Umtausch ist kostenfrei. In der Regel dauert die Bearbeitung eines Umtausches sechs bis acht Wochen. (eck)
Stand: März 2022