Ein Mann repariert einen Tablet. Er trägt ein kariertes Hemd und hält und verschraubt etwas auf der Rückseite. Diese ist geöffnet und man kann die Elektronik sehen. Um das Tablet herum liegen unterschiedliche Feinmechanik-Werkzeuge.

Das Recht auf Reparatur

Die neue EU-Richtlinie liefert erstmals eine rechtliche Grundlage, ein defektes Produkt reparieren lassen zu können, statt es wegwerfen zu müssen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Verbraucher zusammengefasst.

„Das Recht auf Reparatur ist ein gutes Beispiel dafür, wie EU-Recht unmittelbar das Leben der Menschen nachhaltig und umweltfreundlich gestalten kann. Die neue Richtlinie läutet das Ende der Wegwerfmentalität ein und hilft, wertvolle Ressourcen zu sparen“, berichtet Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß, Referatsleiterin für Abfallrecht im Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium.

Zwar sind noch nicht alle Produktgruppen von der neuen Regelung umfasst (siehe Frage 3), aber es ist zu erwarten, dass der Geltungsbereich immer mehr ausgeweitet wird.

Fragen und Antworten zum Recht auf Reparatur

Was regelt das neue Recht auf Reparatur für Verbraucher?

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mit der neuen Regelung ein Recht darauf, dass bestimmte Konsumgüter, wie Smartphones oder Waschmaschinen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren repariert werden. In einem solchen Fall verlängert sich die Gewährleistung sogar um mindestens weitere zwölf Monate. Die Reparaturpflicht für Hersteller bleibt auch nach der Gewährleistungsfrist bestehen und zwar für fünf bis zehn Jahre nach Kauf. Das kommt im Detail darauf an, was die EU-Reparaturrichtlinien für die jeweiligen Produkte regeln. 

Bisher war es teilweise überhaupt nicht möglich, bestimmte Konsumgüter reparieren zu lassen oder die Reparaturen waren so teuer, dass es sich aus Verbrauchersicht nicht gelohnt hat. Grund dafür ist, dass viele Hersteller entweder gar keine oder nur sehr teure Ersatzteile zur Verfügung gestellt haben.  Auch Softwarebarrieren sind bisher übliche Praxis gewesen. Wenn man beispielsweise sein Smartphone reparieren möchte, weil der Akku kaputt gegangen ist, dann kann das aktuell dazu führen, dass die Software den Austausch erkennt und daraufhin die Funktion des Betriebssystems einstellt. Dieser Praxis wird jetzt ein Riegel vorgeschoben.

Welche Vorteile hat der Verbraucher von der neuen Regelung?

  1. Geld sparen: Kunden haben nun die Wahl, ob sie ein defektes Produkt austauschen oder lieber reparieren lassen möchten zu angemessenen Preisen. So muss niemand mehr sein Handy entsorgen, weil der Akku kaputt ist.
  2. Längere Gewährleistung: Mit der Entscheidung für eine Reparatur verlängert sich die Gewährleistung um mindestens weitere zwölf Monate.  Innerhalb dieser Zeit müssen Händler Mängel an einem Produkt reparieren und nachbessern, die vom Käufer beanstandet werden.
  3. Verbindliche Rechtsgrundlage: Das Recht auf Reparatur schafft außerdem eine Rechtsgrundlage, um eine Reparatur im Zweifelsfall gegenüber dem Hersteller einklagen zu können.
  4. Umwelt schützen: Nicht zuletzt ist eine Reparatur ein Beitrag zur Ressourcenschonung und für den Umweltschutz. Aktuell fallen innerhalb der EU rund 35 Millionen TonnenÖffnet sich in einem neuen Fenster jährlich an.

Welche Produkte sind vom Recht auf Reparatur betroffen?

Die neue Regelung gilt für alle Konsumgüter, die von der EU-Ökodesign-Richtlinie betroffen sind. In Deutschland sind davon bereits 29 ProduktgruppenÖffnet sich in einem neuen Fenster umfasst: Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Bildschirme, Stausauger und mehr. Die Liste wird stetig erweitert.

Gilt das Recht auf Reparatur nur innerhalb der Gewährleistung?

Nein, Hersteller werden auch nach der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren dazu verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Diese Pflicht wird – je nach Produkt – zwischen fünf und zehn Jahre bestehen.

Wer repariert die Produkte - nur der Hersteller?

Nein, abgesehen von den Herstellern kann jede unabhängige Werkstatt die Reparatur machen. Der Hersteller darf die Reparatur auch dann nicht verweigern, wenn zuvor eine andere Stelle eine Reparatur durchgeführt hat.

Wo finde ich die nächste Reparaturwerkstatt?

Viele Reparaturwerkstätten und weitere hessische Initiativen rund um die Wiederverwendung sind durch das Re-Use Netzwerk HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster in der interaktiven Onlineplattform „Karte von morgenÖffnet sich in einem neuen Fenster“ eingetragen. Die Karte befindet sich noch im Aufbau, daher ist es ratsam sich auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung über lokale Reparaturmöglichkeiten zu informieren.

Die EU plant eine Online-Plattform einzurichten, auf der alle Reparaturwerkstätten verzeichnet sind.

Übernimmt der Hersteller die Kosten für die Reparatur?

Nein, die Kosten trägt der Verbraucher selbst. Allerdings müssen Reparaturen zu angemessenen Preisen angeboten werden. Um die volle Kontrolle über die Kosten zu behalten empfiehlt sich vorab ein Kostenvoranschlag.

Ab wann gilt die Regelung?

Eine europäische Richtlinie gilt nicht direkt und unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Sie muss erst durch nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Die Staaten haben 24 Monate Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland muss dies bis zum dritten Quartal 2026 erfolgen.

Kann ich erst 2026 mein Recht auf Reparatur in Anspruch nehmen?

Die Ansprüche und Möglichkeiten, die sich aus der neuen Richtlinie ergeben, können erst nach der Umsetzung in nationales Recht geltend gemacht werden. Allerdings stehen dem Verbraucher schon jetzt die allgemeinen Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Diese Ansprüche bestehen jedoch nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Verkäufer. (isp)

Stand: Mai 2024

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