Ein Pelletlageraum mit losen Pellets im Vordergrund und im Hintergrund Pellets in durchsichtigen Kunstoffsäcken. Es liegt eine Schaufel auf den losen Pellets.

Pelletlagerung – Vorsicht vor Kohlenmonoxid

Holzpellets sind ein fester Brennstoff aus gepressten Holzspänen und dienen als Brennstoff für Pelletheizungen und Pelletöfen. Bei ihrer Lagerung kann allerdings Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Das farb-, geruch- und geschmacklose Gas kann sich insbesondere in geschlossenen Lagerräumen anreichern und bei einem ungeschützten Betreten der Lagerstätte zu einer Kohlenmonoxidvergiftung führen.

Nicht wahrnehmbare Gefahr

Kohlenmonoxid ist tückisch, weil Menschen eine gefährliche Konzentration nicht zuverlässig wahrnehmen können. Wird CO eingeatmet, gelangt es schnell ins Blut und behindert dort den Sauerstofftransport. Mögliche Symptome einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Schwäche und Benommenheit. Bei hohen Konzentrationen kann es zur Bewusstlosigkeit und zum Tod kommen.

Wie entsteht Kohlenmonoxid?

Holzpellets bestehen weitestgehend aus gepressten Holzresten. Bei ihrer Herstellung werden die Holz-Ausgangsstoffe unter Druck und erhöhter Temperatur verdichtet. Während der Lagerung können Bestandteile des Holzes durch verschiedene chemische und biologische Prozesse verändert werden. Insbesondere durch Autooxidation können dabei unter anderem Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO₂) und flüchtige organische Verbindungen entstehen. Diese Gase können aus den Pellets entweichen und sich in einem schlecht belüfteten Lagerraum anreichern

Wie viel CO entsteht und wie stark es sich im Lagerraum anreichert, hängt unter anderem von der Menge und dem Alter der Pellets, der Temperatur und dem Luftaustausch ab. Besonders innerhalb der ersten Wochen nach einer Lieferung muss mit erhöhten CO-Konzentrationen gerechnet werden.

Pelletlager nur bei Notwendigkeit betreten

Prinzipiell gilt, dass ein Pelletlager nur betreten werden sollte, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Das Deutsche Pellet Institut empfiehlt, dass in den ersten vier Wochen nach einer Neu- oder Nachbefüllung ein Lager grundsätzlich nicht betreten werden sollte. Muss ein Pelletlager ausnahmsweise doch betreten werden, sollte der CO-Gehalt zuvor mit einem geeigneten Messgerät überprüft werden. Ein 15-minütiges Querlüften vor dem Betreten der Lagerstätte minimiert die Gefahr einer CO Belastung der Räumlichkeiten und sollte immer durchgeführt werden. Neben Kohlenmonoxid kann in Pelletlagern auch der Sauerstoffgehalt der Raumluft vermindert sein. Dies ist ein weiterer Grund, das Lager nicht unnötig zu betreten.

Das Umweltbundesamt empfiehlt generell eine gute Belüftung des Lagerraums sowie ein mobiles CO-Messgerät beim Betreten und einen CO-Warnmelder in den vorgelagerten Räumlichkeiten. Für die Planung und Ausstattung von Pelletlagern enthält die VDI 3464 Blatt 1 (Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure) je nach Bauart und Größe konkrete Anforderungen an die Belüftung und weitere Sicherheitsmaßnahmen. Kohlenmonoxid kann zudem aus dem Pelletlager in angrenzende Räume gelangen. Deshalb sollte auch der Zugangsbereich bei der Sicherheitsplanung berücksichtigt werden.

Kinder und unbefugte Personen sollten grundsätzlich keinen Zugang zum Lagerraum haben. Das Lager sollte außerdem nicht allein betreten werden. Bei notwendigen Arbeiten ist eine zweite Person unabdingbar. Sie sollte sich außerhalb Gefahrenbereichs aufhalten und durch Rufen erreichbar sein.

CO-Warnmelder können zusätzlichen Schutz bieten

Ein CO-Warnmelder ist auf jeden Fall eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme – unabhängig von der Größe des Lagers. Auch sollte der Warnmelder nicht unmittelbar im Lagerraum installiert sein, weil dort Stäube und andere Partikel die Funktionsfähigkeit des Detektors beeinträchtigen können. Die feste Installation bietet sich also im Zutrittsbereich des Lagers an. Er ersetzt jedoch weder eine geeignete Lagerbelüftung noch die Sicherheitsmaßnahmen beim Betreten des Pelletlagers. Ein mitgeführter mobiler CO-Warnmelder ist bei erdvergrabenen und größeren Lagern (>15 t) nach einschlägigen technischen Sicherheitsanforderungen bei Betreten der Lagerräumlichkeiten am Körper zu tragen, um sich vor den giftigen CO-Gasen zu schützen. Wichtig ist außerdem, dass ein CO-Warnmelder nicht mit einem Rauchmelder verwechselt wird: Ein gewöhnlicher Rauchmelder erkennt Kohlenmonoxid nicht.

Wichtig!

Neben den Richtlinien und Empfehlungen von Experten und Institutionen wie dem Verband Deutscher Ingenieure und dem Deutschen Pellet Institut ist die Hessische Feuerungsverordnung Öffnet sich in einem neuen Fenster(FeuV) unbedingt einzuhalten. In der Verordnung werden zu unterschiedlichen Lagerungsgrößen bestimmte Schutz- und Kennzeichnungsvorgaben gemacht.