Eine Frau mittleren Alters schaut auf ihr Handy. In der anderen Hand hält sie einen Briefbogen

Mobilfunkrechnung fehlerhaft?

Auch wenn vieles heutzutage automatisch abläuft, heißt das noch lange nicht, dass alles automatisch richtig ist. Es ist wichtig, Rechnungen im Auge zu behalten und auf Fehler zu prüfen.

Auch wer seinen Mobilfunkvertrag mit einem monatlichen Festpreis abgeschlossen hat, sollte trotzdem immer wieder einen Blick auf die zugestellten Rechnungen werfen. So können Programmierfehler im Abrechnungssystem, übersehene Drittanbieter-Angebote oder menschliche Fehler dazu führen, dass Rechnungen überhöht ausgestellt werden.

Rechnungsstellung per E-Mail oder App

Rechnungen im E-Mail Posteingang oder der Provider-App können leicht verschüttgehen und übersehen werden. So sollte zumindest der Rechnungsendbetrag immer kurz in Augenschein genommen werden. Ist dieser außergewöhnlich hoch, gilt es die Rechnung per Download auf den eigenen Rechner zu holen und die einzelnen Posten genau zu prüfen. Es muss nicht immer gleich der gesamten Rechnung widersprochen werden, auch einzelne Posten, die unklar sind, können reklamiert werden.

Unstimmige Rechnungen prüfen

Zuerst gilt es zu prüfen, ob die vermeintlichen Fehlbeträge auf das eigene Nutzungsverhalten zurück zu führen sind. So können kostenpflichtige Sonderrufnummern höhere Rechnungsbeträge auslösen. Auch die immer wieder in Verruf gekommenen DrittanbieterÖffnet sich in einem neuen Fenster-Angebote können schnell höhere Kosten verursachen. Die Stiftung Warentest hält einen Musterbrief Öffnet sich in einem neuen Fensterfür den Widerspruch von unberechtigten Abo-Forderungen bereit. Sind auffällige Positionen nicht zu erklären, sollte sofort der Provider angesprochen werden. Das geht am besten per Mail bei der Servicestelle des Telekommunikationsanbieters. Man kann auch per Chat auf den Provider zugehen, nur sollte es möglich sein, vom Chatverlauf am Ende des Dialogs einen Ausdruck als Nachweis der Kontaktaufnahme erstellen zu können. Unbedingt zu beachten ist die Einspruchsfrist für Rechnungsmängel. Diese gilt acht Wochen nach dem Erhalt des Rechnungsschreibens. Genaue Angaben, welche Positionen und Informationen auf der Rechnung vom Provider aufgeführt werden müssen finden sich bei der VerbraucherzentraleÖffnet sich in einem neuen Fenster. Wer einfach selbst den Rechnungsbetrag um den strittigen Betrag kürzt, muss damit rechnen, dass der Anbieter den Anschluss kappt. Daher ist es wichtig immer erst das Gespräch mit dem Provider zu suchen.(eck)

Stand: Februar 2024

Wo gibt es Hilfe?

Wer sich durch das Verhalten seines Providers benachteiligt sieht, steht nicht alleine da. Die Bundesnetzagentur sowie die Schlichtungsstelle Telekommunikation bieten Unterstützung bei Streitfragen an.