Ein Mann schaut betroffen auf sein Handy

Schutz vor ungewollten Abos - Drittanbietersperre

Ein schneller Klick im Internet kann unangenehme Folgen haben. Durch betrügerische Werbeanzeigen im Netz können Verbrauchern ungewollt überteuerte Abonnements untergeschoben werden.

Hinter Abofallen stecken Betrüger, die sich die Möglichkeit zunutze machen über die Telefonrechnung digitale Dienste abzurechnen, sogenannte Drittanbieter-Angebote. Dabei übernimmt der eigene Telekommunikationsanbieter die Anmeldung am Dienst und die anschließende Rechnungsstellung der Kosten. Technisch ist es möglich digitale Angebote so zu manipulieren, dass schon ein unaufmerksamer Klick zum Abschluss eines Abos führen kann. Viele Telekommunikationsunternehmen haben daher das Redirect-Verfahren als zusätzliche Schutzfunktion eingerichtet. Beim Abschluss eines Dienste-Abos wird durch den Provider eine eigene, zweite Informationsübersicht während der Abo-Buchung eingeblendet. Wer diese positiv bestätigt, bucht dann die angebotene Dienstleistung. Das verhindert aber leider nicht, dass Betrüger weiterhin versuchen sich technisch an diesem Zwischenschritt vorbei zu schleichen.

Woran erkennt man eine Zahlungsverpflichtung?

Der Abschluss eines Abos unterliegt der gesetzlichen Vorgabe, klar und deutlich als ein Kauf erkennbar zu sein. So muss beim Abschluss der Bestell-Button mit Begriffen wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“ beschriftet sein. Ist das nicht der Fall, dann kommt auch kein Vertrag zustande. Nur muss dies erst von den ungewollten Kunden gegenüber den Dritt-Anbietern und den Telekommunikationsunternehmen eingefordert werden. Wer in eine Abo-Falle getappt ist, sollte daher ohne Zeitverzug den sofortigen Abbruch Öffnet sich in einem neuen Fensterdes Abos schriftlich veranlassen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Was ist eine Mobilfunkgarantie?

Um die eigenen Kunden nicht zu vergraulen, haben sich verschiedene Telekommunikationsanbieter entschlossen, eine Mobilfunkgarantie abzugeben. Diese besagt, dass ungerechtfertigte Kosten durch Drittanbieter von den Providern übernommen werden. Die Bundesnetzagentur hält eine ÜbersichtÖffnet sich in einem neuen Fenster der Unternehmen vor, die sich zu dieser Garantie entschlossen haben.

Was ist eine Drittanbieter-Sperre?

Der beste Schutz vor ungewollten Abos ist die Drittanbieter-Sperre. Diese Sperre kann beim Provider eingerichtet werden und verhindert, dass die eigene Mobilfunknummer automatisch weitergegeben wird. Damit wird verhindert, dass die Betrüger überhaupt an die eigene Nummer kommen und können somit auch kein Abo an diese Nummer veranlassen. Die Einrichtung einer solchen Sperre ist relativ einfach und muss auch kostenlos für die Kunden sein.

Eingerichtet werden kann die Sperre auf der Webseite des Providers und zumeist auch in der App des Telekommunikationsanbieters. Wer den Weg über einen Brief an das Unternehmen gehen möchte, findet hier eine Mustervorlage Öffnet sich in einem neuen Fensterder Verbraucherzentrale.

Wo kann man sich beschweren?

Die Bundesnetzagentur bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten sich zu Mängeln und Betrugsversuchen zu beschweren. So können Betrugswellen erkannt und der Kampf gegen die kriminellen Verursacher unterstützt werden. Auf der Sammelseite Öffnet sich in einem neuen Fenster„Beschwerden zu Ärger mit Rufnummern und Anrufen“ findet sich auch eine Beschwerdemöglichkeit zu Drittanbieter-Angeboten. (eck)

Stand: Februar 2024