Eine Videokamera hängt an einer Mauer

Videoüberwachung – Was ist erlaubt?

Viele Hausbesitzer möchten mit Überwachungskameras ihr Haus vor Einbrüchen und Vandalismus schützen. Welche Regeln gilt es dabei zu beachten und darf eine Überwachung auch bei Mietshäusern stattfinden?

Viele Hausbesitzer möchten mit Überwachungskameras ihr Haus vor Einbrüchen und Vandalismus schützen. Welche Regeln gilt es dabei zu beachten und darf eine Überwachung auch bei Mietshäusern stattfinden?

Einbrüche zählen zu den häufigsten Kriminaldelikten. Es ist daher ratsam, sich mit dem Thema Einbruchschutz auseinanderzusetzen, denn die Aufklärungsrate liegt laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik bei nur knapp 15 Prozent. Da stellt sich schnell die Frage, wie man seine eigenen vier Wände sicherer machen kann. Die Widerstandsfähigkeit von Türen und Fenstern spielt dabei eine große Rolle, aber auch Überwachungsanlagen, zum Beispiel Kameras, sind wichtige Sicherheitsoptionen.

Darf man sein Haus überhaupt mit einer Kamera überwachen?

Ja. Aber: Eine private Videoüberwachung tangiert das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild, daher gibt es gewisse Regeln, die beachtet werden müssen:

  • Eine Kamera darf nur das eigene Grundstück filmen. Auf schwenkbare Kameras sollte daher verzichtet werden oder der Schwenkbereich muss so gewählt werden, dass immer nur das eigene Gelände erfasst wird.
  • Aufnahmen von Nachbargrundstücken oder öffentlichen Bereichen wie Straßen, Plätze oder Gehwege sind untersagt.
  • Besucher sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Grundstück videoüberwacht wird - am besten mit einem Hinweisschild.
  • Tonaufnahmen sind bei jeder Form der Videoüberwachung nicht erlaubt. Eventuelle Audiofunktionen der Kamera und der Software muss man daher deaktivieren.
  • Kamera-Attrappen sind erlaubt, sie sollten aber auch nicht auf das Nachbargrundstück oder öffentliche Bereiche ausgerichtet sein.

Darf ein Vermieter Kameras im Mietshaus anbringen?

Vor dem Anbringen von Überwachungskameras in einem Mietshaus benötigt der Vermieter von allen Bewohnern eine schriftliche Zustimmung.

Der Vermieter muss im Vorfeld:

  • den Mieter darüber informieren, wo die Kameras angebracht werden
  • welche Bereiche erfasst werden
  • in welcher Zeit die Kameras aktiv sind
  • wer Zugriff auf die Aufnahmen hat
  • wie lange die Aufnahmen gespeichert werden.

Besitzt man eine Eigentumswohnung, dürfen nur private Bereiche überwacht werden, zum Beispiel der Balkon oder die Terrasse. Gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Eingangsbereiche, Hausflure und Gärten dürfen nicht von der Videoüberwachung erfasst werden.

Darf man aufgenommenes Videomaterial veröffentlichen?

Sind Täter auf Videomaterial klar zu erkennen, darf die Aufnahme nur der Polizei ausgehändigt werden. Auch Einbrecher haben Persönlichkeitsrechte und die Strafverfolgung ist ausschließlich der Polizei und der Staatsanwaltschaft übertragen. Ein Verbreiten von Film- oder Fotoaufnahmen in  sozialen Medien oder auf anderen öffentlich zugänglichen Plattformen zum Zweck der Überführung ist deshalb keine gute Idee!

Maßnahmen mit der Polizei planen

Die Polizei bietet einen kostenlosen Service zur Einbruchsicherung an. Dabei geht es um einbruchhemmende Maßnahmen wie das Anbringen von Kameras oder das Nachrüsten bestehender Fenster und Türen. Die polizeilichen Beratungsstellen in und weitere wichtige Informationen rund um den Einbruchschutz findet man unter www.k-einbruch.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. (eck/schl)

Stand: Januar 2025