Eine Hand einer Frau steckt eine Pfandflasche in den Rückgabeschacht eines Pfandautomaten

Durchblick beim Thema Pfand

Deutschland ist Weltmeister! Zumindest beim Recycling von Einweggebinden. Rund 97 Prozent der vom Handel abgegebenen Flaschen finden ihren Weg wieder zurück zum Leergutautomaten. Doch was fällt eigentlich alles unter die Pfandpflicht und wie lange habe ich Zeit, um meinen Pfandbon einzulösen?

Seit über 20 Jahren gibt es in Deutschland ein Pfandsystem. Es ist deshalb hierzulande eher die Ausnahme, dass Plastikflaschen einfach weggeworfen werden – ganz im Gegensatz zu anderen Ländern. Dass das Recyclingsystem ökologisch vorteilhaft ist, ist unstrittig. Doch obwohl wir mittlerweile alle an das Pfandsystem gewöhnt sind, gibt es im Alltag immer wieder Situationen, in denen man auf Unklarheiten im Zusammenhang mit der Pfandrückgabe stößt. Im Folgenden klären wir deshalb die wichtigsten Fragen rund um das Thema Pfand für Sie:

Was fällt alles unter die Pfandpflicht?

Alle Kunststoffflaschen und Getränkedosen, die nur einmal verwendet werden (Einweg) für:

  • Mineralwasser, Limonaden, Schorlen, Cola und ähnliche Getränke
  • Bier und alkoholfreie Varianten
  • Frucht- und Gemüsesäfte sowie Nektare
  • Alkoholische Mischgetränke
  • Energydrinks
  • Milch und Milchmischgetränke (mit mindestens 50 Prozent Milchanteil)

Dabei ist zu beachten, dass die Pfandpflicht nur bei Gebinden zwischen 100 Millilitern und drei Litern greift.

Nicht von der Pflicht erfasst werden:

  • Kartonverpackungen
  • Schlauch- und Standbeutel
  • Ungemischter Wein und Sekt
  • Ungemischte Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 15 Prozent

Bei Mehrweggebinden wird es etwas komplizierter. Denn hier ist die Pfandpflicht abhängig von den einzelnen Ausgangsstoffen der Flaschen – Glas und Kunststoff.

Von der Pfandpflicht erfasst werden Mehrweg-Glasflaschen für Bier, Mineralwasser und Softdrinks. Das Pfand für Mehrweg-Kunststoffgebinde wird nur bei Mineralwässern und Softdrinks fällig.

Wann gibt es Pfand und wann nicht mehr?

Einweg: Zerdrückte Dose, fehlendes Etikett

Bei zerdrückten Dosen und Plastikflaschen oder einem fehlenden Etikett kann der Pfandautomat das Pfandsymbol oftmals nicht mehr auslesen und damit ist für ihn unklar, ob es sich um eine Pfandflasche handelt oder nicht. In solchen Fällen bekommt man am Automaten kein Pfand für die Dose oder Flasche. Wenn das Pfandsymbol aber noch erkennbar ist, kann man die Verpackungen persönlich beim Personal abgeben und so doch noch an sein Geld kommen. Fehlt das Etikett komplett, hat man hingegen schlechte Karten.

Mehrweg: Kaputte Flasche, fehlendes Etikett

Bei Mehrwegflaschen hat man etwas mehr Glück. So werden diese auch dann noch angenommen, wenn das Etikett nicht mehr vorhanden ist. Das liegt daran, dass es bei Mehrwegflaschen kein allgemein übliches Pfandsymbol gibt. Stattdessen lassen Form und ein entsprechender Hinweis auf der Flasche erkennen, dass es sich um eine Mehrweg-Pfandflasche handelt. Lediglich wenn die Flasche kaputt ist, wird kein Pfand zurückerstattet.

Wohin mit welchen Flaschen?

Supermärkte und Discounter sind verpflichtet, alle Mehrwegflaschen für Bier, Mineralwasser, Saft und Milch zurückzunehmen. Unabhängig davon, ob die Produkte im eigenen Laden gekauft wurden oder die Marke vom Händler geführt wird.

Läden, die selbst Getränke in Einwegverpackungen aus Metall oder Kunststoff verkaufen, müssen auch diese wieder zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Produkt im selben Laden gekauft wurde oder der Anbieter die Marke in seinem Sortiment führt. Geschäfte mit einer Ladenfläche unter 200 Quadratmetern müssen nur Gebinde von Marken zurücknehmen, die sie auch selbst verkaufen.

Wieviel Pfand muss man zahlen?

Auf pfandpflichtige Einwegverpackungen wie Plastikflaschen oder Dosen wird immer ein Pfand von 25 Cent erhoben. Bei Mehrwegflaschen beträgt das Pfand meist 15 Cent, es sei denn, es handelt sich um Mehrweg-Bierflaschen. Dann sind es nur acht Cent.

Wie lange sind Pfandbons gültig?

Wenn die Pfandflaschen an einem Automaten zurückgegeben werden, stellt dieser automatisch einen Pfandbon aus, auf dem der vom Händler zu erstattende Betrag vermerkt ist. Rechtlich sind Pfandbons genauso lange gültig wie Gutscheine: Drei Jahre ab dem Ende des Ausstellungsjahres.

Wo kann ich die Pfandbons einlösen?

Einlösen kann man die Pfandbons lediglich bei dem Händler, der das Leergut angenommen hat. Es ist nicht möglich den Bon in einer anderen Filiale derselben Supermarktkette auszahlen zu lassen. Der Grund dafür liegt an dem erstellten Datensatz des Pfandautomaten bei Leergut-Abgabe. Dieser wird mit der Kasse der jeweiligen Filiale abgestimmt. (Eck/Sie)

Stand: August 2025

Schlagworte zum Thema