Scherenschnitt-Papiermännchenkette auf einer Wiese

Schon mal von Co-Living gehört?

Wohnen wird immer teurer, ganz besonders in der Stadt. Sogenannte Co-Living- oder Shared-Living-Modelle können den explodierenden Miet-, Kauf- und Baupreisen auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken.

Co-Living – was bedeutet das?

Unter Co-Living versteht man gemeinschaftliches Wohnen, etwa in einer Wohnung oder einem Haus. Meist finden solche „Wohnzusammenkünfte“ im städtischen Raum statt. Es gibt aber auch Wohnprojekte auf dem Land. Durch den geteilten Wohnraum wird dieser wieder erschwinglicher für die Bewohner. Außerdem besteht die Möglichkeit schnell und einfach sozialen Anschluss zu finden. Ältere Bewohner oder behinderte Menschen können überdies durch sogenanntes Mehrgenerationen- oder inklusives Wohnen Unterstützung im Alltag erhalten und so länger selbstständig zuhause leben.

Häufig werden derlei Wohnprojekte von den Bewohnern selbstständig initiiert und nach den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet. Hierfür werden beispielsweise Wohnungen oder Häuser gemeinschaftlich angemietet oder Baugruppen gegründet, um eigene Wohnkomplexe zu errichten. Unterstützung beim Aufbau einer solchen Wohninitiative sowie Informationen über innovative Wohnformen gibt es zum Beispiel in Hessen über die Landesberatungsstelle Gemeinschaftliches WohnenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Welche Co-Living-Modell gibt es?

Wohngemeinschaft (WG) und Mehrgenerationenwohnen

Die klassische Wohngemeinschaft bringen die meisten wohl eher mit ihrer Zeit als junge Erwachsene während Studium oder Ausbildung in Verbindung – doch das gemeinsame Wohnen wird inzwischen auch unter älteren Menschen immer beliebter: in sogenannte Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäusern. Dies kann besonders alleinstehende ältere Menschen mit geringem Familienanschluss vor Einsamkeit bewahren. Zudem kann das gemeinschaftliche Wohnen noch viele weitere Vorteile mit sich bringen, wenn man sich auf ein gegenseitiges Unterstützen verständigt, zum Beispiel im Alltag, etwa bei Technikfragen oder dem Einkauf. Aber auch jüngeren Menschen können hier von den älteren Mitbewohnern profitieren, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung. Ziehen pflegebedürftige Personen in die WG mit ein, ist eine professionelle Betreuung von außen empfehlenswert. Die jüngeren Bewohner können zwar pflegerischen Tätigkeiten übernehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Mehrgenerationen-Wohnungen oder -Häuser sollten darüber hinaus barrierefrei sein, sodass Ältere möglichst selbstständig leben können.

Spezielle Senioren-WGs werden oftmals von spezialisierten Anbietern organisiert, etwa der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Diakonie oder der Caritas, und beinhalten nicht selten einen zusätzlichen Pflegedienst. Auf gängigen Online-Portalen suchen zudem auch immer häufiger Mehrgenerationen-WGs nach neuen Mitbewohnern.

Bei der klassischen WG handelt es sich rechtlich um ein Mietverhältnis. Dementsprechend ergeben sich auch anfallende Mietkosten aus dem Mietvertrag. Entweder werden hier alle Mietparteien gleichberechtigt gelistet oder es muss ein Hauptmieter festgelegt werden. Im letzteren Fall sollte vor dem Zusammenziehen, und am besten gemeinsam mit dem Vermieter, geklärt werden, wie es im Falle eines Auszuges eines Mitbewohners oder des Hauptmieters für die verbliebenen Bewohner in der WG weitergehen soll.

Wer sich für das WG-Leben entscheidet, sollte den Mitbewohnern unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Senioren- oder eine bunt gemischte und generationsübergreifende Wohngemeinschaft handelt, eine Portion Offenheit und Sympathie entgegenbringen. Andernfalls sind Konflikte vorprogrammiert. Auch gemeinsam festgelegte WG-Regeln, etwa zur Lautstärke oder zum Haushalt, können helfen. Wer also mit dem Gedanken an eine Mehrgenerationen-WG liebäugelt, sollte sich vorher gut überlegen, ob er sich damit arrangieren kann.

Sharing-Living-Wohnanlagen

Sharing-Living-Wohnanlagen sind in Deutschland noch relativ unbekannt, werden aber sowohl von Immobilieninvestoren als auch von interessierten Privatpersonen und Wohninitiativen besonders in den Städten vorangetrieben. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Wohnraum, der zumindest partiell mit anderen Personen geteilt wird, wie etwa beim sogenannten Co-Housing, den Cluster-Wohnungen oder dem Collaborative Living.

Die Vorteile des Sharing-Living liegen auch hier auf der Hand, denn in Zeiten in denen Wohnraum in Städten knapp wird oder unbezahlbar ist, schließen sich auch hier eine Lücke. Zudem sorgen auch die Sharing-Living-Wohnanlagen für soziale Kontakte und schaffen Strukturen, die der Anonymität in Städten entgegenwirken können.

Co-Housing – für mehr Gemeinschaft trotz Privatwohnung

Das Co-Housing ist ein Beispiel für eine Sharing-Living-Wohnanlage. Unter Co-Housing versteht man einen Wohnkomplex, in dem Einzelpersonen, Paare oder Familien jeden Alters über ihre individuellen Wohnungen verfügen. Zudem gibt es in der Anlage aber auch umfangreiche Gemeinschaftsflächen wie etwa Spielplätze, Yogaräume, Bibliotheken, Büros, Fitnessstudio, Garten und weitere Gemeinschafts- oder Hobbyräume, in denen sich das gemeinschaftliche Leben der Bewohner des Wohnkomplexes abspielt. Trotz eines hohen Maßes an Privatsphäre durch eigene Wohnungen gewährleistet das das Co-Housing dennoch eine enge nachbarschaftliche Vernetzung.

Meist werden bei der Planung und Entwicklung von Co-Housing-Gemeinschaften die künftigen Bewohner direkt mit einbezogen. Zudem sind die Bewohner oft maßgeblich am Erhalt der Anlage mitverantwortlich.

Cluster-Wohnungen – Wohnung in der Wohnung

Unter Cluster-Wohnungen versteht man kleine, private Wohneinheiten mit Bad und kleiner Teeküche, die unmittelbar an eine große Gemeinschaftsküche und ein gemeinsames Wohnzimmer oder weitere Gemeinschaftsräume anschließen. Personen die hier zusammenleben, wohnen also teilweise wie in einer Wohngemeinschaft zusammen, da der private Wohnbereich deutlich kleiner ausfällt als der gemeinschaftliche. Damit ist eine Cluster-Wohnung vergleichbar mit einer luxuriösen WG oder einem Wohnheim mit Mikroappartements.

Cluster-Wohnungen werden meist von Genossenschaften oder kommunalen Trägern initiiert, aber immer häufiger weckt diese Wohnform auch das Interesse von privaten Investoren.

Collaborative-Living – wenn Wohnen „outgesorct“ wird

Beim Collaborative-Living wird die Wohnqualität nicht mehr von der Größe der Wohnfläche und der Ausstattung bestimmt, sondern von weiterführenden Nutzungsoptionen und der Möglichkeit zur flexiblen Nutzung der zusätzlichen Räume. Das bedeutet, dass der individuelle Wohnraum auf das absolut Persönlichste und tagtäglich Notwendigste reduziert wird. Gemeinschaftsräume ersetzen alles darüber hinaus Benötigte. So wird ein Café gleichzeitig zum Gemeinschaftswohnzimmer oder zu Co-Workingspaces. Ein Wellnessbereich ergänzt das eigene, eher funktionsorientierte Badezimmer. Wer mehr Platz braucht, kann überdies weitere Räumlichkeiten anmieten, wie große Küchen oder Gästezimmer. So werden die Wohneinrichtungen zu kleinen, privaten Wohncontainern, bei denen weitere Räumlichkeiten als Modulsystem zusätzlich flexibel genutzt werden können. Je nach Bedarf können auch die Privatbereiche vergrößert werden.

(Sie)

Stand: März 2023

 

Schlagworte zum Thema