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Teilen, Leihen, Tauschen statt Besitzen

Teilen, Tauschen, Leihen und Mieten ist so beliebt wie lange nicht. Diverse Plattformen im Internet eröffnen hierfür immer neue Wege. Aber wie sinnvoll ist der Tauschhandel tatsächlich? Und wie steht es um meine Rechte als Verbraucher?

Worum geht es bei der Sharing Economy?

Unter dem Begriff Sharing Economy (= „Wirtschaft des Teilens“) versteht man das gemeinschaftliche Nutzen von Dingen, etwa durch Leihen, Teilen, Tauschen, Mieten oder Schenken anstatt eine Sache alleine zu besitzen oder zu kaufen. Dabei reichen die „Teil- oder Leihgegenstände“  von Autos, Werkzeugen und Wohnungen über Gemüsebeete, Kinderkleidung bis hin zu Lebensmitteln. Jeder der beim Sharing Economy teilnimmt, kann sowohl Nutzer aus auch Anbieter sein. Das Konzept ist bei weitem nicht neu, allerdings durch die Unterstützung des Internets wieder in neuen Schwung gekommen. Eine Vielzahl von Apps und Internetplattformen fungieren dabei als „digitale Vermittler“, helfen Verbrauchern bei der Suche nach bestimmten Dingen und vereinfachen die Kontaktaufnahme zu möglichen Anbietern. Zusätzlich erleichtern digitale Zahlungssysteme den Zahlungsverkehr für Leihgebühren oder Miete.

Viele Plattformen am Markt

Gründe für diese neue Art des Handels gibt es viele. So stehen für viele Nutzer soziale und ökologische Aspekte im Vordergrund. Doch nicht alle Plattformen dieses alternativen Verleih-, Tausch- und Teilkonzepts sind gänzlich ohne Gewinnorientierung. Hinter manchen Anbietern der Sharing Economy stecken mittlerweile Unternehmen.

Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht alle Sharing Economy-Plattformen aus sozial-ökologischen Interessen handeln. Wer bei der Wahl der Plattform genauer hinschaut, kann schnell herausfinden, um welche Art des Teilens es sich handelt und kann diese mit seiner eigenen Motivation vergleichen.

Rechtliche Unterschiede zwischen privaten und kommerziellen Anbietern

Aufgrund der individuellen Angebotsarten der Sharing Economy (Leihen, Mieten, Schenken etc.), ist die rechtliche Einordnung nicht ganz so einfach. Außerdem unterscheiden sich, je nach Anbieter, die Rechte der Verbraucher. Bisher gibt es hauptsächlich Rechtsprechungen für den Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Demnach müssen sich Unternehmen und somit auch gewerbliche Anbieter auf den Sharing-Plattformen für den Verbraucherschutz verantwortlich zeigen. Dem Verbraucher stehen hier gesetzlich festgelegte Rechte zu, wie etwa das Recht auf Widerruf, die Rechte zum Verbrauchsgüterkauf, den Preisangaben oder der Beweislastumkehr.

Anders sieht es jedoch aus bei einem reinen Tauschhandel zwischen Privatpersonen. Denn für Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern auf einer kommerziellen Plattform fehlen, trotz häufig erhobenen Vermittlungsgebühren seitens der Plattformen, derzeit noch klare Regelungen, so dass Verbraucher häufig das Risiko tragen. Die Plattformen wollen in der Regel meist keine Verantwortung für die vermittelten Geschäfte übernehmen. Ebenso werden oft Haftungsrisiken ausgeschlossen.

Des Weiteren können Privatanbieter die Gewährleistungsrechte ihres Kunden schmälern, während ein kommerzieller Anbieter hier keine Handhabe hat.

Tipp: Informieren Sie sich vor der Nutzung einer Sharing-Economy-Plattform, ob Sie es mit einem privaten oder einem kommerziellen Anbieter zu tun haben und prüfen Sie vorab mögliche Pflichten oder Haftungsrisiken.

Nachhaltig? Nicht immer…

Das Forschungsprojekt „PeerSharing“ hat untersucht, inwieweit der Leih-, Teil- und Tauschhandel sich tatsächlich als vorteilhaft für die Umwelt erweist. Zunächst einmal klingt ein solches gemeinschaftliches Konsumverhalten nach einem nachhaltigen Konzept, denn je häufiger mehrere Personen den gleichen Gegenstand nutzen, desto weniger muss produziert werden und umso geringer ist der Ressourcenverbrauch. Doch die Ergebnisse der Studie sind deutlich: „Es kommt darauf an!“

So sind Mitfahrzentralen oder das Carsharing zwar eine gute nachhaltige Alternative zum eigenen Auto, allerdings nicht zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese sind nämlich eine noch ökologischere Variante der Fortbewegung.

Auch der Kauf von Kleidung aus zweiter Hand gilt nur so lange als klimafreundlich, wie er nicht zu einem erhöhten Konsumverhalten führt.

Darüber hinaus sind, laut der Forscherteams des „PeerSharing“-Projektes, Übernachtungen in Privatunterkünften erstmal umweltschonender als im Hotel. Allerdings spielt die Reiseart noch eine Rolle. Fern- oder Flugreisen haben einen noch größeren Einfluss aufs Klima und können so die günstigen Effekte durch die Wahl der nachhaltigen Übernachtungsalternative zunichtemachen.

Dennoch: Das Teilen, Tauschen und Leihen von Gegenständen, Wohnraum oder Kleidung und Lebensmitteln ist eine gute Möglichkeit, das Konsumverhalten umweltfreundlicher zu machen und gleichzeitig mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Ganz nebenbei kann durch  weniger Käufe kurzlebiger oder selten genutzter Dinge Geld eingespart werden.

Fazit: Ausprobieren lohnt sich!

Stand: September 2021

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