Es gibt einige Möglichkeiten Produktwarnungen mit wenig Aufwand zu erhalten. So bieten die Bundesländer in ihrem gemeinsamen Portal lebensmittelwarnung.deÖffnet sich in einem neuen Fenster einen direkten Zugang zu aktuellen Rückrufen. Gelistet werden Meldungen zu Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Unter Bedarfsgegenständen verstehen die Kontrolleure Geschirr, Kleidung, Spielsachen oder Deko-Artikel und andere Dinge des allgemeinen Haushaltsbedarfs. Die Meldungen von lebensmittelwarnung.deÖffnet sich in einem neuen Fenster verlinken wir auch hier auf der Startseite vom VerbraucherFenster. Wer die Socialmedia App Twitter nutzt, findet die Meldungen im offiziellen Twitterkanal @LMWarnungÖffnet sich in einem neuen Fenster
RAPEX – Warnung mit System
Für Waren aus dem Non-Food Bereich hält das RAPEX-System (Rapid Exchange of Information) der Europäischen Union in seinem Wochenbericht die aktuellen Meldungen bereit. Das „Safety Gate“Öffnet sich in einem neuen Fenster listet jeden Freitag alle Produkte auf, die in der Woche auffällig geworden sind. Die Website bietet auch eine deutsche Lokalisation. Im RAPEX-System werden beispielsweise auch die Rückrufe der Kraftfahrzeughersteller aufgeführt. Nicht dabei sind Meldungen zu Arzneimitteln und medizinischen Geräten, die einer gesonderten Überwachung unterliegen. Im „Safety Gate“Öffnet sich in einem neuen Fenster besteht die Möglichkeit über Filter gezielt bestimmte Produktgruppen zu scannen. Wer möchte, kann sich jeden Freitag per Mail an den Bericht erinnern lassen und per Link auf die aktuellen Informationen zugreifen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert basierend auf dem RAPEX-System mit ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte“ zu Rückrufen und Warnungen. Die Datenbank ist unter www.rueckrufe.deÖffnet sich in einem neuen Fenster erreichbar.
HessenWarn: Gut und schnell informiert per App
Einen besonderen Service für die hessischen Bürgerinnen und Bürger bietet die offizielle App des Landes Hessen: „hessenWarn“Öffnet sich in einem neuen Fenster. Sie vereint gleich mehrere Warnsysteme unter einer Haube. Neben Produktwarnungen werden auch Hinweise auf Bedrohungslagen wie Unwetter, Erdbeben oder Hochwasser und weitere polizeiliche Meldungen gegeben.
In den App-Stores von Google und Apple finden sich auch einige Apps, die Informationen aus den bestehenden Warnsystemen aufbereiten. Vor der Installation lohnt sich ein Blick in die Bewertungen, ob die Apps ihre Informationen aktuell weiterleiten und verständlich aufbereiten. Auch kann ein Blick auf die notwendigen Berechtigungen für die Nutzung der Apps nützlich sein. Sind die Informationen veraltet oder werden Berechtigungen gefordert, die nicht dem eigentlichen Zweck der Informationsvermittlung dienen, sollte eine andere App ausgewählt werden.
Gründe für einen Rückruf
Zu einer Warnung kommt es, wenn der Hersteller diese selbst auslöst und die Behörden informiert. Die Überwachungsstellen selbst können eine Warnung aussprechen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass von den Produkten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Gründe können beispielsweise sein, dass ein Risiko für die Gesundheit der Menschen besteht oder dass gegen rechtliche Vorgaben, die zum Schutz der Bevölkerung dienen, verstoßen wurde. Auch eine Täuschung über die Inhaltsstoffe kann zu einer Warnung führen, selbst wenn von den Zutaten keine Gefahr ausgeht.
Warnungen nehmen zu
Produktrückrufe sind leider nicht so selten, wie es im eigenen Alltagsleben erscheint. Viele der betroffenen Produkte werden schon im Groß- und Zwischenhandel aus dem Verkehr genommen bevor sie die Geschäfte erreichen. Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF - Rapid Alert System for Food and Feed) gab für das Jahr 2019 rund 4000 Meldungen heraus, ein gutes Viertel davon bezog sich direkt auf Deutschland. Das heißt, die Produkte wurden in Deutschland hergestellt oder ausgeliefert. Seit 2015 ist die Zahl der Meldungen für Deutschland von 621 auf 1029 im Jahr 2019 stetig angestiegen.
Hauptgrund für einen Rückruf sind mit Bakterien, beispielsweise mit Salmonellen oder Listerien belastete Lebensmittel . Auch Obst und Gemüseprodukte oder Kräuter und Gewürze sind immer wieder betroffen und müssen aus den Regalen genommen werden. Das mit der Lebensmittelsicherheit nicht zu spaßen ist, zeigt das Beispiel von Aprikosenkernen aus dem Jahr 2019. Die Kerne übertrafen den Grenzwert für Blausäure in Lebensmitteln um das 90fache.
Klare Regeln liefern schnelle Information
Der Weg zu einem Produktrückruf folgt dabei gesetzlichen Vorgaben. So wird in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durch das europäische Schnellwarnsystem RASFF als nationale Kontaktstelle informiert. Die Warnungen aus dem RAPEX-System gehen an die nationale Kontaktstelle der BAuA.
In den Bundesländern werden die Überwachungsbehörden über die Meldungen gezielt informiert und setzen sich schnellstmöglich mit den Unternehmen in Verbindung. Sollte das Produkt bereits im Handel sein wird ein öffentlicher Rückruf veranlasst. Der Rückruf ist in erster Linie Aufgabe der betreffenden Unternehmen, die das Produkt verkaufen. Dieser muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell und leicht zu finden sein.
Vorsicht bei Direktkauf
Trotz der professionellen Detektivarbeit können aber nicht alle schadhaften oder gefährlichen Waren entdeckt werden. So entgehen den wachsamen Augen der staatlichen Stellen beispielsweise Produkte, die beim Hersteller direkt bestellt und dann geliefert werden. Es kommt immer wieder vor, dass Güter aus zweifelhaften Quellen geordert werden und dann beim Gebrauch Schaden verursachen. Dabei sind besonders Elektrokleingeräte, Spielzeug und Modeschmuck zu nennen und die vielfach im Ausland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel mit angeblichen Wunderwirkungen. Diese fallen immer wieder durch ihre mangelnde Qualität oder verbotene Inhaltsstoffe auf. (Eck)
Stand: Dezember 2020