Anhand des gestiegenen Preises konnten Verbraucher bei vielen Lebensmitteln eine Verteuerung feststellen. Manche Hersteller erhöhen den Produktpreis nicht so offensichtlich, sondern eher versteckt, indem sie die enthaltene Menge bei ähnlich großer Packungsgröße verkleinern oder die Qualität vermindern.
Shrinkflation und Skimpflation – Was ist das?
In dem Begriff „Shrinkflation“ steckt das englische Wort „shrink“ für schrumpfen und das Wort „Inflation“. Darunter versteht man eine versteckte Preiserhöhung, indem der Preis gleichbleibt, die enthaltene Menge jedoch reduziert wird. Diese Marketingstrategie wird auch als Mogelpackung bezeichnet, da Verbrauchern die verringerte Menge nicht auf den ersten Blick auffällt.
Bei der „Skimpflation“ wird noch unauffälliger getrickst, indem die Qualität des Produktes verändert wird. Da das englische Wort „skimp“ knausern bedeutet, wird hier bei gleichbleibendem Preis eine geringere Qualität angeboten. Dies bedeutet, dass beispielweise bei Marzipanschokolade der wertgebende Marzipangehalt oder bei Apfelschorle der Fruchtsaftanteil gesenkt wird. In der Nuss-Nougat-Creme wird ein Teil des Kakaopulvers durch Magermilchpulver ersetzt. Auch die Verwendung von billigem Palmöl statt wie bisher Rapsöl mindert die Qualität. Diese Tricks fallen Konsumenten nur auf, wenn sie die Zutatenliste genau durchlesen.
Gleicher Preis, weniger Inhalt
Die Verringerung des Inhalts bei gleichem Preis wird vor allem bei verpackten industriell gefertigten Lebensmitteln sowie bei Produkten des täglichen Bedarfs wie Waschmittel oder Drogerieartikel angewandt. Bei den Lebensmitteln sind vor allem Snacks wie Chips, Süßwaren wie Schokolade und Eis, Milchprodukte, Tiefkühllebensmittel und Fertignahrung davon betroffen.
Verbraucher fühlen sich getäuscht
Große Verpackungen mit wenig Inhalt verärgern viele Verbraucher. Zwar werden in den Geschäften zu Vergleichszwecken die Warenpreise auch je Gewichtseinheit in Kilogramm ausgewiesen. Doch die Kunden fühlen sich dennoch getäuscht, denn große Verpackungen gaukeln viel Inhalt vor. Schließlich kauft ja auch das Auge mit.
Nachfolgend ein paar Beispiele:
Eine Salami ist in einer Plastikverpackung verpackt, die an einem Haken im Regal hängt. Der untere Teil der Plastikverpackung ist transparent, sodass man die Salami sieht. Der obere Teil der Verpackung jedoch nicht, sodass nicht erkennbar ist, dass die Wurst nicht die gesamte Verpackung ausfüllt. Wäre die Beschriftung im unteren Teil und ein Sichtfenster im oberen Teil, wäre dies klar erkennbar.
In einer Kartonverpackung befinden sich in Folie eingeschweißte Würstchen. Aufgrund der Größe des Kartons vermutet man eine größere Anzahl an Würstchen als es tatsächlich der Fall ist. Der Hersteller hat die Verpackungsgröße mit dem Produktschutz und dem Abdruck der Produktinformationen begründet.
Beim Abfüllen von Gemüsesticks in eine Pappschachtel lässt es sich technisch nicht vermeiden, dass die Sticks kreuz und quer in den Karton fallen, sodass zum zuverlässigen Verschließen eine größere Schachtel nötig ist. So ist viel Luft zwischen den einzelnen Sticks. Würden die Sticks ordentlich neben- und aufeinandergelegt werden, könnte die Verpackung deutlich kleiner sein.
Überdimensionierte Verpackungen produzieren viel Müll
Die Verbraucherzentrale Hessen informiert, dass nach einer Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands in Deutschland jährlich 1,4 Millionen Mülltonnen mit je 240 Litern Fassungsvermögen eingespart werden könnten, wenn für Lebensmittel nicht zu große Luft-Verpackungen verwendet würden. Wenn dann noch Produkte betrachtet werden, die unnötige Verpackungen aufweisen, erhöht sich die Zahl auf etwa drei Millionen Mülltonnen.
Unklare Rechtslage
Auch wenn es Gesetze gegen die Täuschung von Verbrauchern gibt, so ist doch die rechtliche Situation bei verringertem Packungsinhalt eher unklar formuliert und damit Auslegungssache. Die schwammig formulierten Regelungen machen es Verbrauchern schwer, gegen Verstöße vorzugehen. Deshalb gilt es, besonders genau auf die Mengenangaben zu schauen.
Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Hamburg erstellt seit Jahren eine ListeÖffnet sich in einem neuen Fenster mit Mogelpackungen auf der Basis von Verbraucherbeschwerden. Diese Liste wird ständig aktualisiert und enthält derzeit rund 1.000 Einträge mit Angabe des Produktes. Darin werden Lebensmittel und Kosmetika aufgeführt, bei denen die enthaltene Menge mit der Packungsgröße in einem Missverhältnis steht. In der Liste werden der Name des Produktes und der Hersteller genannt, ebenso die alte und neue Füllmenge sowie der alte und der neue Preis.
Verbraucher können auf der Internetseite auch selbst Informationen zu einer möglichen Mogelpackung angeben und ein Bild hierzu hochladen. Auch gibt es einen MusterbriefÖffnet sich in einem neuen Fenster , den man als Verbraucher an den entsprechenden Hersteller schicken kann. (fra)
Oktober 2023