Ein Hund, eine Katze, ein Zwergkaninchen und ein Meerschweinchen

Haustier kaufen: Vorsicht beim Online-Handel

Der digitale Handel mit Tieren befindet sich im Höhenflug. Die Angebotspalette lässt keine Wünsche offen. In einer unüberschaubaren Anzahl von Webseiten, Kleinanzeigenportalen und Social-Media-Gruppen kann man jedes Tier finden. Worauf ist zu achten?

Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Kleinnager aber auch Nutz- und Wildtiere sind im Online-Angebot schnell zu finden. Doch es gibt Tücken und Risiken – sowohl für das Tier wie auch für den Käufer. Man sollte sich darüber klar sein, dass der Gesetzgeber mit seinen Maßnahmen zu Tierverkäufen im Onlinehandel auf das sich ständig veränderde Angebotsverhalten immer nur reagieren kann. Auch Geschäftsbedingungen oder selbst entworfene Richtlinien der Anbieter weisen immer wieder Lücken zum Tierschutz auf. Aufgrund der Vielzahl der Angebote ist eine Kontrolle kaum möglich.

Beispiel Hundekauf via Internet

Wer beispielsweise einen Welpen oder auch ausgewachsenen Hund erwerben möchte, findet auf Webseiten hauptsächlich Angebote von karitativen Institutionen wie Tierschutzvereinen, Tierheimen oder von Züchtern sowie gewerblichen Händlern. In Kleinanzeigenportalen überwiegen neben den oben genannten Anbietern Inserate von privaten Verkäufern.

Vereine und Tierheime

Vor allem bei Vereinen, die im Ausland ansässig oder tätig sind, sollte man genau hinsehen, welche Informationen zum Verein vorzufinden sind. Leider wird hier häufig der Tierschutzgedanke benutzt, um (illegale) Hundeverkäufe aus gewerblichem Interesse zu tätigen. So werden zu junge oder kranke Tiere nach Deutschland verkauft. Immer wieder kommt es vor, dass die notwendige Tollwutimpfung fehlt oder der Heimtierausweis wurde gefälscht. Genau geprüft werden sollten die Informationen, die Auskunft über die Vorgeschichte der Hunde geben sollen. Häufig ist nichts über die vorgestellten Tiere bekannt und über ihre Lebens- und Krankheitshistorie wird nur ungenügend informiert. Vertrauenswürdige Organisationen stellen dagegen weitreichende Informationen zur Verfügung, wie etwa über die Eintragung der Rechtsform als Verein oder über eine bestehende amtliche Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. 

Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz gibt im § 11 vor, dass bestimmte Tätigkeiten mit Tieren nur nach behördlicher Erlaubnis der Veterinärbehörde durchgeführt werden dürfen. Die Erfordernis einer Erlaubnis und die damit verbundenen Kontrollen durch die Behörden, sollen das Tierwohl sicherstellen und tierschutzwidrige Handlungen verhindern.

Weitere Hinweise zur Seriosität der Vereine können sich aus folgenden Fragen ergeben:

  • Ist das Aufnahme- und Betreuungskonzept der Organisation erkenntlich?
  • Zeigt es transparent die Herkunft und den Umgang mit den Hunden auf?
  • Werden Projekte im Ursprungsland gefördert, damit in erster Linie die Situation vor Ort verbessert wird?
  • Sind verantwortliche Personen benannt und gibt es vollständige Kontaktdaten?
  • Wie erfolgt die Vermittlung und Übergabe der Tiere?

Für Tierheime ist das Internet eine gute Möglichkeit, ihre Tiere einem größeren Interessentenkreis zu präsentieren. Durch die Onlineanzeige kann ein Erstkontakt hergestellt werden. Danach kann durch Besuche vor Ort ein Kennenlernen des Tieres erfolgen. Meist hat das Tierheim auch Informationen zur Vorgeschichte des Hundes und kann bei der Einschätzung helfen, ob das Tier zu einem passt. Tierheime in Deutschland unterliegen der Überwachung der Veterinärbehörden und benötigen eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.

Züchter und Privatanbieter

Verbandsgebunde Hundezüchter bieten ihre Hunde häufig auf eigenen Webseiten oder auf den Seiten ihres Zuchtverbandes an. Die Mitglieder sind an die jeweiligen Verbandsregularien gebunden. Außerdem benötigen gewerbsmäßige Züchter eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz von der Veterinärbehörde. Verkaufsangebote von Welpen außerhalb dieses Rahmens unterliegen keinen Regularien und sind schwer einzuschätzen. Besuche vor Ort und das Kennenlernen eines Hundes und des Muttertieres sollten daher selbstverständlich sein. Generell sollte man sich vor dem Kauf eines Rassehundes gut über die jeweilige Rasse informieren. Zuchtbedingte Defekte und Erkrankungen sind inzwischen bei einigen Hunderassen bekannt. Vom Kauf eines Tieres, das zuchtbedingt an gesundheitlichen Störungen leiden kann, sollte man Abstand nehmen.

Rechtlich gesehen wird der Tierhandel genauso eingestuft wie der Handel mit Waren – es greift die gesetzliche Gewährleistung. Da sich einige genetisch bedingte Erkrankungen erst nach längerer Zeit zeigen, bieten manche Züchter eine Rücknahmemöglichkeit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus an.

Bei Privatanbietern greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht nicht und kann vom Verkäufer ausgeschlossen werden. Häufig ist auch nur eine Handynummer oder kein vollständiger Name des Anbieters angegeben. Eine Prüfung auf Seriosität ist so kaum möglich. Diese Möglichkeit wird gerne auch von unseriösen Anbietern aus dem Ausland genutzt. Hier kann man nur versuchen durch direkten Kontakt weitere Informationen zu erhalten und muss sich letzten Endes auf Basis der vorliegenden Informationen entscheiden, ob das Angebot vertrauenswürdig erscheint. Ein Kauf aus Mitleid oder spontanen Gefühlsregungen sollte jedenfalls unterbleiben. Der Erwerb kann sonst schnell zu einer Enttäuschung führen, wenn das Tier Verhaltensauffälligkeiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen mitbringt.

Unser Expertenrat

Die Amtstierärztin Dr. Rohbeck von der Task-Force-Tierschutz des Hessischen Landeslabors rät, sich vor dem Kauf eines Tieres einige wichtige Fragen ehrlich zu beantworten.

  • Welches Tier passt zu mir (und meiner familiären Situation)?
  • Habe ich ausreichende Fachkenntnisse, um das Tier artgerecht halten zu können?
  • Habe ich genug Zeit für das Tier?
  • Kann ich planbar die kommenden Jahre die Versorgung und Pflege des Haustiers sicherstellen?
  • Passt meine Wohnsituation zu dem Tier?
  • Habe ich die finanziellen Mittel, etwa auch für eine teure Operation beim Tierarzt?
  • Wer kann das Tier im Notfall/Urlaub versorgen?
  • Bestehen bei einem selbst gesundheitliche Einschränkungen, die einer Tierhaltung entgegenstehen?

„Ein Tier ist mehr als nur eine Ware, die per Mausklick bestellt werden kann. Ein Tier hat ein Leben lang Rechte und Bedürfnisse, für deren Umsetzung sein Besitzer dann verantwortlich ist.

Simone Rohbeck Dr.
Task-Force-Tierschutz

Task-Force Tierschutz

Die Task-Force Tierschutz wurde 2023 gegründet und am Hessischen Landeslabor in Gießen angesiedelt. Aufgabe der Task-Force Tierschutz ist die fachliche und personelle Unterstützung beteiligter Behörden bei der Tierschutzüberwachung in Hessen. An erster Stelle steht dabei die Beratung und Unterstützung der Veterinärverwaltung. Die Förderung der Zusammenarbeit mit der Polizei und den Justizbehörden ist ein weiterer Auftrag. Die Task-Force führt selbst Recherchen im Internet durch, um rechtswidrige Angebote von Tieren zu finden und mit der zuständigen Behörde nachzuverfolgen. Auch die hessischen Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an die Task-Force Tierschutz wenden, sollten sie konkrete Hinweise auf ein illegales Angebot haben. (eck)

Stand: Juni 2024

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