Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Kleinnager aber auch Nutz- und Wildtiere sind im Online-Angebot schnell zu finden. Doch es gibt Tücken und Risiken – sowohl für das Tier wie auch für den Käufer. Man sollte sich darüber klar sein, dass der Gesetzgeber mit seinen Maßnahmen zu Tierverkäufen im Onlinehandel auf das sich ständig veränderde Angebotsverhalten immer nur reagieren kann. Auch Geschäftsbedingungen oder selbst entworfene Richtlinien der Anbieter weisen immer wieder Lücken zum Tierschutz auf. Aufgrund der Vielzahl der Angebote ist eine Kontrolle kaum möglich.
Beispiel Hundekauf via Internet
Wer beispielsweise einen Welpen oder auch ausgewachsenen Hund erwerben möchte, findet auf Webseiten hauptsächlich Angebote von karitativen Institutionen wie Tierschutzvereinen, Tierheimen oder von Züchtern sowie gewerblichen Händlern. In Kleinanzeigenportalen überwiegen neben den oben genannten Anbietern Inserate von privaten Verkäufern.
Vereine und Tierheime
Vor allem bei Vereinen, die im Ausland ansässig oder tätig sind, sollte man genau hinsehen, welche Informationen zum Verein vorzufinden sind. Leider wird hier häufig der Tierschutzgedanke benutzt, um (illegale) Hundeverkäufe aus gewerblichem Interesse zu tätigen. So werden zu junge oder kranke Tiere nach Deutschland verkauft. Immer wieder kommt es vor, dass die notwendige Tollwutimpfung fehlt oder der Heimtierausweis wurde gefälscht. Genau geprüft werden sollten die Informationen, die Auskunft über die Vorgeschichte der Hunde geben sollen. Häufig ist nichts über die vorgestellten Tiere bekannt und über ihre Lebens- und Krankheitshistorie wird nur ungenügend informiert. Vertrauenswürdige Organisationen stellen dagegen weitreichende Informationen zur Verfügung, wie etwa über die Eintragung der Rechtsform als Verein oder über eine bestehende amtliche Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.