In einem kleinem Spielzeug Einkaufswagen liegen Tüten und Pakete. Alles zusammen stehen auf einem geöffneten Notebook

Der schnelle Kauf per Mausklick – Vorsicht bei Internetbestellungen aus dem Ausland

Im Zeitalter des Internets wird es immer leichter, Waren aus der ganzen Welt schnell zu kaufen. Doch was darf ich aus dem Ausland ordern? Sind Medikamentenbestellungen erlaubt? Wie sieht es mit geschützten Tieren aus? Und darf die gefälschte Markenbrille im Warenkorb landen? Damit es keine Enttäuschungen gibt, erfahren Sie hier das Wichtigste rund um Internetbestellungen aus dem Ausland.

Unterschiede bei Warenbestellungen aus dem In- und Ausland

Bestelle ich im Internet eine Ware aus Deutschland, so ist in deren Endpreis bereits die Mehrwertsteuer enthalten. Spätestens auf der Rechnung sehe ich, wie hoch diese ist und was ich insgesamt bezahlen muss. Somit eine einfache Sache. Auch bei den Bestellungen an sich ist vieles möglich: vom Buch bis zur Stereoanlage und Medikamenten bei Internetapotheken – alle diese Dinge können im Warenkorb landen.

Anders ist es bei Bestellungen aus dem Ausland (Drittland). Hier gibt es einiges zu beachten. Denn nicht alles darf man sich bestellen wie zum Beispiel Waffen oder gefährliche Gegenstände. Zudem können oft noch Abgaben (z.B. Steuern und Zölle) hinzukommen.

Medikamente aus dem Ausland

Während man im Inland seine Halstabletten oder Schnupfenspray bei zahlreichen Online-Apotheken bestellen kann, ist die Medikamentenbestellung aus dem Ausland verboten. Hier gilt anders als für den Kauf im ausländischen Urlaubsort auch die Ausnahme mit dem persönlichen Dreimonatsbedarf nicht. Der Grund: Reisen unternimmt man nicht so oft, im Internet bestellen kann man jeden Tag. Die Bestellung von Nahrungsergänzungsmitteln ist nicht verboten und die Einfuhr möglich. Aber Vorsicht: Es könnte sein, dass die Tabletten zum Beispiel in Asien als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, aber in Deutschland als Arzneimittel eingestuft werden. Dann werden auch diese „vermeintlichen“ Nahrungsergänzungsmittel beschlagnahmt.

Verfassungswidrige Schriften

Es ist zum Beispiel verboten, Filme, die als Propagandamittel mit aggressiver Tendenz gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung wirken, nach Deutschland zu verbringen.

Achtung vor gefälschten Produkten

Auch Vorsicht bei Waren, die gefälscht sein könnten. Bestellen Sie sich im Internet eine Markenhandtasche im Glauben, sie sei ein Original zu einem guten Preis, so könnte dies enttäuschend enden. Denn hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Einfuhr und somit wird die Tasche in der Regel beschlagnahmt. Wenn Sie die Ware schon im Vorfeld bei dem Versender im Ausland bezahlt haben, haben Sie am Ende im schlimmsten Fall also weder die Ware noch Ihr Geld. Anders ist es, wenn Sie die Ware im Urlaub kaufen und direkt mitbringen. Gefälschte Waren zum privaten Gebrauch dürfen gekauft und eingeführt werden.

Genehmigung bei der Einfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen

Bei Internetbestellungen von geschützten Tieren und Pflanzen beziehungsweise Waren daraus aus dem Ausland  wie beispielsweise einem Fechterschneckengehäuse oder einer Riesenmuschel gelten die gleichen Regeln wie bei der persönlichen Einreise aus dem Urlaub. So gilt für die Internetbestellung wie auch die Mitnahme aus dem Urlaub die Notwendigkeit einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung.

Steuerpflicht bei Waren beachten

Auch finanzielle und steuerrechtliche Aspekte sind bei der Internetbestellung zu beachten. So sind Bestellungen aus dem Ausland bis zu einem Wert von 22 Euro abgabenfrei. Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.

Beispiel 1: Sie bestellen sich ein T- Shirt im Ausland für 20 Euro. Dann haben Sie keine Abgaben zu zahlen. Sie zahlen also wirklich nur 20 Euro.

Beispiel 2: Sie sehen in einem Geschäft in Deutschland einen Markenpullover für 60 Euro. Im Internet finden Sie den selben Pullover für umgerechnet 50 Euro in den USA. Sie freuen sich, wollen die 10 Euro sparen und klicken auf „Artikel kaufen“. Hier sollte man vorher vergleichen. Denn bei dem Pullover für 50 Euro aus den USA wäre nun die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % zu zahlen. 19 % von 50 Euro sind 9,50 Euro, die Sie noch in Deutschland bezahlen müssen. Insgesamt haben Sie nun also für den Pullover 59,50 Euro bezahlt. Somit hat sich Ihre Ersparnis von ursprünglich 10 Euro auf 0,50 Euro reduziert.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Weihnachtsgeschenk erlaubt ist oder noch teurer wird als zuerst gedacht, können Sie dies mit Hilfe der App „Zoll und Post“ herausfinden, die man sich im App Store herunterladen kann.

Welche Waren eingeführt werden dürfen bzw. verboten sind oder genauen Beschränkungen unterliegen, erfahren Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Quelle: Generalzolldirektion Bonn

Stand: Januar 2020

Schlagworte zum Thema