Hanföl

Hanföl - illegales Nahrungsergänzungsmittel mit berauschender Wirkung?

Im Internet erhältliche Nahrungsergänzungsmittel wie die sogenannten CBD-Öle sollen Schmerzen lindern, entzündungshemmend wirken oder bei Migräne, Schlafproblemen und Übelkeit helfen. Was hat es mit dem Wirkstoff CBD auf sich? Ist die Einnahme von Hanfölen unbedenklich und ist der Vertrieb legal?

CBD-Öl – Was ist das?

Unter CBD-Öl versteht man neuartige Hanfprodukte, die einen spezifischen Inhaltsstoff des Hanfs enthalten – das „Cannabidiol“ (CBD). Ihm wird nachgesagt, er könne entzündungshemmend und entkrampfend wirken, Schmerzen lindern, bei Schlafproblemen, Migräne, Epilepsie, Multipler Sklerose, Angststörungen und Übelkeit helfen.

Das Öl wird als Nahrungsergänzungsmittel verkauft und mit seinen vermeintlichen Wirkungen stark beworben.

Was genau ist CBD und wie wirkt es?

Die gesamte Hanfpflanze besitzt sogenannte Drüsenhaare, die ein Harz produzieren, welches zu 80 bis 90 Prozent aus Cannabinoiden besteht. Cannabinoide zählen zu den sekundären Pflanzenstoffen. In diese Stoffgruppe gehören neben dem CBD auch das für seine berauschende und halluzinogene Wirkung bekannte Tetrahydrocannabinol (THC).

CBD selbst wirkt nicht berauschend und gilt daher laut einem Urteil des Europäischen Gerichthofs vom 19.11.2020 auch nicht als Betäubungsmittel.

Untersuchungen an Mensch und Tier zeigen, das CBD tatsächlich eine Reihe von positiven Effekten auf die Gesundheit haben kann. So wird es beispielsweise in pharmakologischen Dosen als ein verschreibungspflichtiger Arzneistoff zur Behandlung von Spastiken bei Multipler Sklerose eingesetzt. Die Zulassung weiterer Arzneimittel mit diesem Wirkstoff wird geprüft.

Allerdings: Für die Herstellung von Medikamenten auf Basis des CBDs werden spezielle Hanfsorten für medizinische Zwecke verwendet.

Wie wird das Öl hergestellt?

Um hohe Gehalte des CBDs in den Produkten zu erzielen, werden die Pflanzenteile einer sogenannten Extraktion unterzogen. Hohe CBD-Gehalte können nur durch solche Anreicherungsverfahren erzielt werden, da die Hanfpflanzen diese so nicht aufweisen.

Vorsicht: Zu hohe THC-Gehalte in den CBD-Ölen

Zwar dürfen innerhalb der EU nur Nutzhanfpflanzen mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent angebaut werden, dennoch finden sich in den Produkten durch das Anreicherungsverfahren neben erhöhten CBD-Gehalten auch erhöhte Werte des THC wieder.

Dabei können diese THC-Werte die maximale tägliche Aufnahmemenge, ohne dass ein erkennbares Gesundheitsrisiko besteht, sogar bei weitem überschreiten!

Ist das CBD-Öl ein neuartiges Lebensmittel?

Hanfhaltige Lebensmittel müssen überprüft werden, ob sie als neuartig eingestuft werden.

Unter neuartigen Lebensmitteln werden Lebensmittel verstanden, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und mindestens in eine der folgenden Kategorien eingeordnet werden können:

  • Lebensmittel mit neuer oder gezielt veränderter Molekularstruktur
  • Lebensmittel aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen
  • Lebensmittel aus Materialien mineralischen Ursprungs
  • Lebensmittel aus Pflanzen oder Pflanzenteilen
  • Lebensmittel aus Tieren oder deren Teilen
  • Lebensmittel aus Zell- oder Gewebekulturen
  • Lebensmittel, die durch ein neuartiges, nicht übliches Verfahren hergestellt wurden
  • Lebensmittel aus technisch hergestellten Nanomaterialien
  • Lebensmittel, die Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe sind
  • Lebensmittel, die ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln als nicht neuartig gelten und nun in anderen Lebensmitteln verwendet werden sollen

Bevor neuartige Lebensmittel auf den Markt kommen dürfen, müssen diese auf ihre Sicherheit geprüft und offiziell zugelassen werden.

CBD-Öle sind keine zugelassenen Produkte und somit nicht verkehrsfähig

Während Lebensmittel aus Hanfpflanzen wie Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl oder Hanfsamenprotein als nicht neuartig eingestuft werden, sieht es bei der Einzelsubstanz CBD anders aus. So gelten CBD und Hanfextrakte als neuartig und müssen nach vorheriger Sicherheitsprüfung erst zugelassen werden.

Allerdings ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bisher keine Zulassung von isoliertem CBD oder Hanfextrakten als neuartiges Lebensmittel erfolgt, sodass CBD-Öle nicht verkehrsfähig sind und demnach im Handel nicht verkauft werden dürfen.

Immerhin hat die EU-Kommission im Dezember 2020 aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichthofs mitgeteilt, CBD könne als Lebens­mittel angesehen werden. Derzeit prüft die EU-Kommission Zulassungs­anträge der Hersteller. Ob diese genehmigt werden, bleibt abzuwarten.

Krankheitsbezogene Aussagen zu CBD-Ölen nicht zulässig

Da es sich bei den frei auf dem Markt angebotenen Ölen um Nahrungsergänzungsmittel handelt, dürfen sie, genauso wie andere Lebensmittel, grundsätzlich nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Dies ist lediglich Arzneimitteln vorbehalten!

Fazit

CBD-Öle als Nahrungsergänzungsmittel sind bisher nicht zugelassen und dürfen daher nicht im Handel verkauft werden. Zudem dürfen sie nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden, solange es sich bei ihnen um kein Arzneimittel handelt. Außerdem kommen in den CBD-Ölen zu hohe Werte des psychoaktivierenden halluzinogenen THC vor. Daher ist derzeit vom Konsum der CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel dringend abzuraten! 

Stand: Februar 2023

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