Laborantin untersucht eine Paprika

Wie funktioniert die Lebensmittelkontrolle in Hessen?

Lebensmittelskandale, Produktwarnungen und Rückrufe von Lebensmitteln: Wie ist es um die Lebensmittelsicherheit bestellt? Kann die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Nahrungsmitteln überhaupt gewährleistet werden?

Die wenigsten Verbraucher denken beim Verzehr eines Lebensmittels daran, ob Getränke und Speisen hygienisch und gesundheitlich unbedenklich sind – dies wird zu Recht vorausgesetzt. Entsprechend groß ist die Empörung, wenn es zu Krankheitsausbrüchen und Lebensmittelskandalen kommt. Grundsätzlich gilt: Unternehmen sind für die Herstellung und Verarbeitung sowie die angebotenen Produkte eigenverantwortlich. Dies ist europaweit gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit und zum Gesundheitsschutz entsprechen.

Mehrstufiges Überwachungskonzept

Damit die unternehmerische Selbstverantwortung auch von den Betrieben wahrgenommen wird existiert ein gestaffeltes Überwachungs- und Kontrollsystem durch die hessischen Behörden. Dies geschieht sowohl auf der Ebene der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte wie auch der Landesbehörden. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter kontrollieren risikoorientiert Betriebe und nehmen Proben. Die regelmäßigen Kontrollen vor Ort sollen sicherstellen, dass die lebensmittelrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Wie häufig ein Betrieb kontrolliert wird, ist von mehreren Faktoren abhängig, unter anderem von dem Produktrisiko, dem Umgang mit dem Lebensmittel im Betrieb, der Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers, dem Hygienemanagement. Die Einstufung eines Betriebes in eine der neun Risikoklassen ergibt sich aus der Bewertung der vorgenannten Faktoren im Rahmen eines Punktesystems.  Je nachdem wie hoch die Punktzahl ist wird ein Betrieb zwischen wöchentlich und einmal in drei Jahren durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert.

Hygienemängel online einsehen und melden

Damit Verbraucher sich über die in Hessen durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse informieren können, gibt es die HygienemängelplattformÖffnet sich in einem neuen Fenster. Mit wenigen Klicks kann sich jeder online über auffällige Betriebe in seinem lokalen Umfeld informieren. In den Meldungen werden die Unternehmen namentlich genannt und die festgestellten Mängel detailliert beschrieben. Betroffene Betriebe und die Beschreibung der Verstöße werden für bis zu sechs Monate auf der Informationsplattform vorgehalten. Für den Inhalt der veröffentlichten Informationen sind die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden verantwortlich.

Aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu beitragen, dass schwarze Schafe schnell identifiziert werden können. Zur vertraulichen Meldung von Betrieben in Hessen, in denen mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgegangen wird oder von denen man sich durch die Kennzeichnung getäuscht fühlt, gibt es den Beschwerde-ButtonÖffnet sich in einem neuen Fenster . Hinweise werden vertraulich behandelt und können auch anonym abgegeben werden. Das Formular ist zur Meldung von mutmaßlichen Verstößen im Umgang mit Lebensmitteln gedacht, wie zum Beispiel bei

  • Mängeln in der Betriebshygiene
  • Verwendung verdorbener Lebensmittel
  • Unzureichende oder irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln (beispielsweise Lebensmittel-Imitate, Allergene, Zusatzstoffe etc).

Maßnahmenbündel nach der Kontrolle

Werden die Behörden fündig, können sie unterschiedliche Maßnahmen einleiten, um die hygienischen Mängel abzustellen oder gesundheitliche Gefahren abzuwenden. Die Einhaltung der Vorgaben wird dann im Rahmen von Nachtkontrollen überprüft. Wird ein Betrieb bei einer Überprüfung auffällig, kann dieser zukünftig häufiger kontrolliert werden, damit festgestellte Mängel nicht mehr vorkommen. Wiederholen sich diese Beanstandungen oder sind die ermittelten Ergebnisse einer aktuellen Kontrolle gravierend, haben die Behörden die Möglichkeit den Betrieb zu schließen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu hunderttausend Euro zu verhängen oder – sofern nötig - Strafanzeige zu stellen. Vorsätzliches strafbares Verhalten kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Taskforce Lebensmittelsicherheit

Die Task-Force Lebensmittelsicherheit HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster ist eine landesweit tätige und interdisziplinär besetzte Lebensmittelkontrolleinheit.  Sie unterstützt die amtlichen Lebensmittelkontrollbehörden in Hessen bei ihrer Arbeit, hilft bei der Aufklärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen oder grenzüberschreitenden Vorfällen und in Krisenfällen. Hierzu verfügt die Task Force über besonders spezialisiertes und qualifiziertes Fachpersonal auch aus Berufsgruppen, die in den kommunalen Kontrollbehörden im Allgemeinen nicht verfügbar sind (eck).

Stand: Mai 2022