Wiederholt hygienische Mängel
1. Die geschlossene Spülmaschine war im Innenbereich hochgradig mit braun - rötlichen Ablagerungen verschmutzt, auch unter dem Filtersieb. Eine Funktion konnte nicht nachgewiesen werden.
2. Wände und Decke im Bereich Abfallraum, rechts neben dem Abfallraum sowie die sich dort in der Nähe befindlichen Kabel und Kabelkanäle waren mit schwarzen, schimmelähnlichen Ablagerungen versport. Silikonfugen und Sturz im Tür- und Fensterbereich, direkt hinter der Teigknetemaschine, waren ebenfalls hochgradig mit schwarzen, schimmelähnlichen Ablagerungen versport.
3. Die Decke vor dem Verdampfer sowie auch der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer bläst die kühle Luft in den gesamten Verkaufsraum mit Obst, Gemüse und den Kunden.
4. Im Kühlhaus bei den gesperrten Lebensmitteln befanden sich 5 Dosen, welche auf der Kopfseite mit schwarz - weißen Schimmelflecken (Rasenwachstum) behaftet waren.
5. Neben den Stikkenwagen mit dem gebackenen Brot sind die Kunststoffpaneele weiterhin beschädigt und gesplittert, es besteht die Gefahr des unbemerkten Überganges von Fremdkörpern auf Backwaren und somit ist dieser Bereich auch nicht leicht zu reinigen.
6. Rechte Seite Backofen - weitere Teile der Paneele sind großflächig abgefallen, zum Teil durch Reparaturmaßnahmen am Ofen. Direkt neben den losen und fehlenden Teilen steht ein Stikkenwagen mit Backwaren - Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch unbemerkten Übergang von Fremdkörpern.
7. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet - hier Kunststoffbehälter zur u.a. Mehllagerung, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren.
8. Die Decke, unter welcher auch verschiede Kisten mit Obst und Gemüse standen, wurde mit Blechen verkleidet, welche nicht richtig abgekantet wurden und dadurch befand sich an verschiedenen Stellen Metallgrat an den Rändern. Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Übergang von Fremdkörpern.
9. Direkt über Holzdielen mit Gärtüchern befindet sich an der Decke großflächig lose herabhängende Farbe. An verschiedenen Stellen war die Farbe schon komplett abgeplatzt. Somit wurden
Rohstoffe so gelagert, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.
Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 12.10.2026 war ein Teil der Mängel beseitigt.
Zu Nr.: 1 – 4: § 12 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i. V. m.§ 59 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 des LFGB.
Zu Nr. 5 – 9.: § 2, 3, 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i. V. m. § 60 Abs. 2 Nr. 26a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i. V. m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) i. V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des LFGB.