Pizzeria Due Diavoli

Fechenheimer Weg 12

63477 Maintal

Verstoß festgestellt am 10.09.2026

Es wurden in der Küche und in der Spülküche bzw. im Vorbereitungsraum wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und beim Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren mehrere Gegenstände und Ausrüstungen, die direkten Lebensmittelkontakt haben, wie beispielsweise GN-Behälter, Töpfe und Siebe, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem wurde Räucherlachs in Scheiben nach Ablauf des Verbrauchsdatums und somit als unsicher einzustufendes Lebensmittel in einem Kühlschrank vorgefunden. Darüber hinaus wurden Lebensmittel in verunreinigten Bereichen gelagert. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 11.09.2026 wurde eine deutlich verbesserte Betriebshygiene festgestellt.

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Küche
Der Einstechdorn, des am Tisch montierten Dosenöffners, war erheblich mit dunklen Belägen verunreinigt.

Auf einem Tisch stand ein elektrischer Küchenhobel. In den Bereichen des Stopfschachts und der eingesetzten Messerscheibe befanden sich noch trockene Lebensmittelreste bzw. Verunreinigungen.

Spülküche/Vorbereitung
Auf einer Arbeitsplatte lag ein Eierschneider. Dieser war mit trockenen Lebensmitteln belegt bzw. verunreinigt.

Die auf einer Untertischablage gelagerten GN-Behälter waren teilweise mit trockenen Lebensmittelresten verunreinigt. Darüber hinaus befanden sich dort auch zwei Töpfe mit unterschiedlichen Schmutzbelägen.

Die Aufschnittmaschine war in den Bereichen des Schleifaufsatzes und des Schlittens unter anderem mit trockenen Lebensmittelresten und Schmutzanhaftungen verunreinigt.

In der Spülküche standen auf einem weißen Metallregal drei weiße Kunststoffsiebe, die zum Abtropfen von geölten Nudeln genutzt wurden. Die Siebe wiesen zum Teil erhebliche Verunreinigungen auf.

Vorrätig gehaltene Tomatensoße wurde bei der Lagerung im Kühltisch nicht vor Kontamination geschützt.

Küche
In dem gegenüber dem Herd stehenden Kühltisch wurde ein offener GN-Behälter mit Tomatensoße vorgefunden. Darüber befand sich augenscheinlich überlagerte Lasagne, die auf einem unsauberen Gitterrost abgestellt war.

Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Räucherlachs in Scheiben) nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit unsichere Lebensmittel in einem Kühlschrank gelagert.

Küche
In einem Kühlschrank wurde eine überlagerte und geöffnete Packung „Räucherlachs in Scheiben" mit dem Verbrauchsdatum 06.09.2026 vorgefunden.

In der Küche sowie in der Spülküche/Vorbereitung war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Küche
Die Saladette im Küchenbereich befand sich in einem sehr schlechten hygienischen Zustand:

a) Der überlappende Teil des Schiebedeckels war mit vertrockneten und teilweise augenscheinlich verschimmelten Lebensmittelresten verschmutzt.
b) Der unter der Schneidauflage befindliche Spalt war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.

Die Unterseite, des über der Arbeitsfläche befindlichen Aufsatzkühlers, war mit einer Transportschutzfolie beklebt und mit trockenen Lebensmittelresten verschmutzt.

In der Untertischkühlung befanden sich übereinander gestapelte weiße Kunststoffkästen mit Teiglingen. Die Außenböden der Kästen waren teilweise mit feuchten, grauen Schmutzanhaftungen bedeckt.

Der Innenraum der Mikrowelle war mit verschiedenen Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Der sich über dem Teigkessel befindende Knetarm der Teigmaschine war an der Unterseite deutlich mit krustigen, gelblichen Teigresten verunreinigt. Darüber hinaus wies die Maschine im Bereich des Gehäuses an unterschiedlichen Stellen gelb-braune Anhaftungen auf.

Spülküche/Vorbereitung
Die Saladette befand sich in einem schlechten hygienischen Zustand:

a) Der überlappende Teil des Schiebedeckels war mit vertrockneten und teilweise augenscheinlich verschimmelten Lebensmittelresten verschmutzt.
b) Der unter der Schneidauflage befindliche Spalt war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt.

Unmittelbar auf dem unsauberen Fußboden wurden verschiedene Lebensmittelbehältnisse abgestellt.

Der Reinigungszustand nachfolgender Bereiche war unzureichend.

Küche
Der Gasherd befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. wurde Folgendes festgestellt:

a) Die Kochfelder des Gasherds waren nicht unerheblich mit krustigen, schwarz verbrannten Kochrückständen belegt.
b) Die Lüftungsöffnung hinter dem Herd war erheblich mit dunkelbraunen Fett-Ablagerungen verschmutzt.

Der Gehäusedeckel des Pizzaofens war erheblich mit grau-schwarzen Schmutz- und Staubablagerungen verunreinigt. Dieser Bereich wurde als Ablage für Pizzakartons und Ofenschieber genutzt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 11.09.2026 wurde eine deutlich verbesserte Betriebshygiene festgestellt.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 59 Abs. 3 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 6 Abs. 2 LMIDV i.V.m. Art. 24 Abs. 1 der VO (EG) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO 178/2002.

Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 28.10.2026

Main-Kinzig-Kreis

Main-Kinzig-Kreis

Kreisverwaltung

Gutenbergstr. 2

63571 Gelnhausen