Pizzeria La Fontanella

Liebfrauenberg 2

35410 Hungen

Verstoß festgestellt am 02.09.2026

Im genannten Betrieb wurden in der Vorbereitung, in der Küche sowie im Lager erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen:

- In der Vorbereitung waren Pizzaroller, mit denen offener Pizzateig in Berührung kam, stark verunreinigt und altverschmutzt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen) in unmittelbarer Nähe der Arbeitstische, auf denen offene Lebensmittel verarbeitet wurden sowie die Backblechhandschuhe und mehrere Behälter inklusive deren Deckel, in denen offene Lebensmittel (Pizzabelag Truthahn, Tomatensoße, geschnittene Zwiebeln) gelagert wurden, waren verunreinigt und altverschmutzt. Mehrere Backbleche, mit denen backfertige Pizzen in Berührung kamen, wurden unmittelbar auf dem Fußboden gelagert. Die Oberfläche des Pizzaschiebers, welcher auf dem staubigen Pizzaofen gelagert wurde, wies teilweise offenes Holz auf, welches durch mit Klebeband fixierten Schrauben zusammengehalten wurde.

- In der Küche waren die Schubladendichtungen des Kühltisches, in dem Thunfisch, Tomaten, Oliven, gekochte Eier, Karotten und geschnittener Salat offen gelagert wurden, stark schimmelähnlich verunreinigt. Lebensmittelbehälter, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wurden auf dem Boden gelagert. Offene Lebensmittel wurden in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren, so dass die Gefahr des Übergangs von Weichmachern oder Plastikabrieb in die Lebensmittel bestand. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich, so dass eine ordnungsgemäße Händehygiene nicht gewährleistet war. Salat, Obst sowie Gemüse wurden im Becken zum Reinigen von Arbeitsgeräten gewaschen, das schimmelähnlich verunreinigt war. Das Schneidebrett der Saladette wies tiefe Einkerbungen und Verfärbungen auf und war dadurch nicht mehr leicht zu reinigen. Offene Zwiebeln wurden in unmittelbarer Nähe zu einer Wand gelagert, die stark mit schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt war.

- Im Lager öffnete sich sie Toilette unmittelbar in den Flur, in dem Pizzateig zubereitet und verarbeitet wurde. Es fehlte an einem entlüftbarem Vorraum.

- Leicht verderbliche Lebensmittel (Molkereiprodukte, Gemüse sowie Fleisch und Wurstwaren) wurden ungekühlt zum Laden transportiert, sodass dadurch die Kühlkette unterbrochen wurde.

- angeordnete Maßnahmen: Es wurde eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet und das Behandeln, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt. Es fand eine unschädliche Beseitigung offener Lebensmittel (Zwiebeln und Pizzateig) statt.
- Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 11.09.2026 waren die Hygienemängel weitestgehend behoben, sodass die Untersagungsanordnung aufgehoben werden konnte.

- Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II
- Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr.852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
- Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB
- Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB
- Kap. I Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB
- Kap. IX Nr. 5 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Veröffentlichungsdatum: 23.10.2026

Gießen

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