In der Backstube wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. Die Anschlagmaschinen waren teils erheblich verunreinigt. Teile der Maschinen wurden mit mehreren verunreinigten Folien und Textiltüchern abgehängt. Insbesondere im Bereich der Schneebesenhalterung waren die Maschinen dunkel und klebrig verunreinigt.
In der rechten Anschlagmaschine stand ein Kessel. Die Handgriffe des Kessels waren mit eingetrockneten, offensichtlich älteren Lebensmittelresten verunreinigt.
Es waren wiederholt mehrere Brotkörbe an den Innenflächen klebrig verunreinigt. In einem Brotkorb wurden ältere Teigreste gesammelt. In einem weiteren Brotkorb befand sich ein verunreinigter Pinsel.
Der Backpinsel in der Aprikosenmarmelade war insbesondere im Griffbereichs ebenfalls klebrig verunreinigt.
Der Pflaumenentsteiner war erheblich mit offensichtlich älteren Obstresten verunreinigt. Ferner lag auf dem Entsteiner ein dunkel verunreinigtes Textiltuch.
Bei der Nachkontrolle am 28.09.2026 waren alle Mängel mehrheitlich zufriedenstellend behoben.
VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) i. V. m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO