Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Betriebsstätte (allgemein): Es konnte ein Mäusebefall festgestellt werden. Auf dem Fußboden, in Einrichtungen, auf Ausrüstungen und in/auf Geschirr befanden sich Mäusekot, Urinspuren und Fraßspuren. Auf den Versorgungsleitungen waren Laufspuren von Mäusen deutlich erkennbar. Gemüselagerung: In den Gemüsekisten (Kartoffeln, Zwiebeln und Karotten) und an den Wänden konnte ein starker Fruchtfliegenbefall festgestellt werden. Umgang mit Lebensmitteln/Temperaturführung/Warenpflege: Gemüsekisten: Das Gemüse war stellenweise verdorben und angefressen.
Küche: Die verzehrfertigen Lebensmittel wurden außerhalb einer Warmhaltung bereitgehalten, es fehlten Warmhaltegeräte (aktive Warmhaltung). Die gemessenen Temperaturen der Speisen betrugen z.B. Linsendal 36,7 °C, Curry 45,3 °C, Hähnchenfleisch 22,8 °C. Soll: >60 °C, Ausgabe Warmspeisen: Der gekochte Reis hatte eine gemessene Temperatur von 51,2 °C, das Warmhaltegerät war ausgeschaltet. Ausgabe Kaltspeisen: Die gemessenen Temperaturen der kalten Soßen und Speisen in der Kühltheke betrugen z.B. bei Minzsauce 14,6 °C, Soll: <10 °C. Der Temperaturregler der Fritteuse war auf 185 °C eingestellt und das Fett rauchte (Temperatur Frittierfett: max. 175 °C). Die Lebensmittel im Kühlschrank waren nicht alle abgedeckt oder nicht umhüllt. Kühltisch: Der Unterbau des Kühlmotor war sehr stark verschmutzt und mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Das Lüftungsgitter war sehr stark verfettet. Mehrere gespülte Geschirrteile waren innen nass und ineinander gestapelt. Geflügelfleisch wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Der Fußboden war stellenweise unter, hinter und neben den Einrichtungen stark verschmutzt. Unter den Einrichtungen befanden sich Steine, die sind nicht leicht zu reinigen. Mehrere Einrichtungen waren von außen und innen teilweise stark verunreinigt, z. B. Geschirrspülmaschine außen, Türrandbereiche Spülmaschine, Fritteuse Lüftungsgitter. Die Lebensmittelbehälter waren verunreinigt und altverschmutzt, z. B. Kunststoffmessbecher. Die Handspülbrause war verunreinigt. Im Spritzwasserbereich des Handwaschbecken standen offene Gewürze. Das Küchenpersonal trug keine hygienische Arbeitsschuhe.
Verkauf/Ausgabe: Der Bereich unter der Ausgabentheke (Fußboden, Sockel, Versorgungsleitungen, Stromkabel) war mit Kot und Urin von Schadnagern verunreinigt. Die Verkaufstheke war in dem unteren Bereich verunreinigt, stellenweise auch mit Fraßspuren und Mäusekot. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt. Getränkekühlung: Der Unterschrank des Kühlmotors war sehr stark verschmutzt und mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Getränkekühlung: In der Flaschenauslage befand sich Mäusekot auf dem Locheinsatz. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Eiswürfelmaschine war im gesamten Innenraum schimmelähnlich und stark mit einem rötlichen Belag (Pilz) verunreinigt. Zudem war der Innenraum verkalkt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 09.09.2026 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.