'Taj Hessischer Hof Frankfurt' der IH Hospitality GmbH

Friedrich-Ebert-Anlage 40

60325 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 08.09.2026

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Grab & Go: Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (u. a. Croissants mit Schinken & Käse +21,4 °C). Es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.

Frühstücksbuffet: Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (u. a. Fruchtjoghurt +16,8 °C, Kochschinken +15,1 °C, Leberwurst +12,1 °C). Es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.

Roomservice: Auf dem Fußboden unter dem Handwasch-/Spülbecken sammelte sich Wasser an. Die Fugen waren rosa verfärbt.

Küche: Mehrere Gastronorm-Behälter wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Zudem tropfte das Wasser auf die Schneidebretter. Der Unterschrank der Fritteuse war verunreinigt. Der Fleischwolf war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurde u. a. eine Verpackung Thymian unmittelbar auf Tomatensoße gelagert. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Das Waffeleisen war verunreinigt. Der Konvektomat war verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Es wurde ein Käferbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Aufschnittmaschine war hinter der Messerabdeckung verunreinigt. An sämtlichen Handwasch- und Waschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Die Anschlagmaschine war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt.

Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel nicht ausreichend abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (u. a. Lachs +19,4 °C. Zudem war die Oberfläche des Lachs angetrocknet.) Mehrere Käsescheiben waren sichtbar angetrocknet; zudem befanden sich Croissantreste auf den Scheiben. Das Regal war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Tiefkühlraum: Es wurden u. a. Eiswürfel so gelagert, dass eine Kontamination (Verpackungen und andere Lebensmittel) nicht ausgeschlossen werden konnte. Die vorhandene Kühlkapazität war nicht ausreichend; eine durchgehende und sichere Temperaturhaltung konnte nicht gewährleistet werden. Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel im Tiefkühlraum wurde überschritten.

Trockenlager: Der Filter der Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war, insbesondere im Bereich der Dichtungen und Kanten, schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Kühlraum 20 UV.0.311Q2: Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte (u. a. Jakobsmuscheln). Es wurden Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (u. a. Maispouladenbrust +10,4 °C, Hähnchen-Oberkeulenfleisch, ohne Haut +9,2 °C). Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Tomatensoße mit schimmelähnlichen Anhaftungen auf dem geöffneten Deckel, Lachs mit leicht grünlicher Verfärbung und einem artfremden, unangenehmen Geruch). Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt.

Abräumstation: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Zwischenlager: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Getränkestation: Mehrere Gastronorm-Behälter waren verunreinigt. Das Handwaschbecken war verunreinigt/verschleimt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Kühlschrank war verunreinigt.

Topfspüle: Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Untergestell des Spültisches war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Auf dem Fußboden wurden gereinigte Lebensmittelbedarfsgegenstände (u. a. Silikonbackmatten, GN Behälter, Salatschleuder) gelagert.

Spülküche: Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine wurden auf dem Fußboden gelagert. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.

Cafeteria: Die Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten nahezu vollständig besetzt und nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Die Bain-Marie war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Der Hängeschrank war verunreinigt.

Personal Umkleide/Toiletten: Das Toilettenbecken war verunreinigt.

Chambers Bar/ Lobby Lounge & Bar: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln- /Bedarfsgegenständen umgegangen wurde.

Jimmy´s Bar Theke: Der Kühltisch war verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände war verunreinigt.

Jimmy´s Bar Lager/Flur: Die Lüftungsgitter der Kühlschränke waren verunreinigt.

Jimmy´s Bar Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 09.09.2026 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 20.10.2026

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